Diskussion um Cannabis in der Medizin

Bionorica beantragt Zulassung für Cannabis-Fertigarzneimittel

Berlin - 18.02.2015, 11:35 Uhr

Bionorica-Chef Prof. Dr. Michael A. Popp setzt darauf, dass die Politik ihre Ankündigungen zu Cannabis-Arzneimitteln wahr macht. (Foto: Bionorica)

Bionorica-Chef Prof. Dr. Michael A. Popp setzt darauf, dass die Politik ihre Ankündigungen zu Cannabis-Arzneimitteln wahr macht. (Foto: Bionorica)


Beflügelt von der Debatte um den breiteren Einsatz von Medizinalhanf hat der Phytohersteller Bionorica beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Zulassungsdossier für ein Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis eingereicht. Nun setzt das Unternehmen aus Neumarkt auf eine Entscheidung noch in diesem Jahr.

Über ihr Tochterunternehmen Bionorica Ethics hat der bayerische Phyto-Spezialist letzte Woche das Zulassungsdossier eingereicht. Bislang bietet Bionorica Ethics das Cannabis-Rezepturarzneimittel Dronabinol an. Der hier verwendete Cannabisextrakt stammt aus Medizinalhanfpflanzen, die in Österreich angebaut werden. Aus diesen wird in Neumarkt das Extrakt gewonnen. Auch für das neue Fertigarzneimittel soll die Cannabis-Grundlage aus den österreichischen Gewächshäusern kommen.  

Für welche Indikation die Zulassung für das neue Arzneimittel beantragt ist, will man bei Bionorica noch nicht verraten. Es ist allerdings anzunehmen, dass es die bekannten Anwendungsgebiete sind, in denen etwa auch Dronabinol eingesetzt wird. Als Rezepturarzneimittel hat Dronabinol zwar kein fest umrissenes Anwendungsgebiet, sondern kann bei jedem Krankheitszustand rezeptiert werden, bei dem sich der behandelnde Arzt einen Behandlungserfolg verspricht.

Bisher übernehmen die Krankenkassen die Kosten für das cannabishaltige Rezepturarzneimittel nur in Ausnahmefällen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) haben jedoch angekündigt, die rechtlichen Bedingungen für eine Versorgung Schwerkranker mit Medizinalhanf zu überarbeiten. Nicht zuletzt soll eine Kostenerstattung in medizinisch begründeten Fällen verhindert werden.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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