- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 30/1997
- GKV: Behandlung auf ...
DAZ aktuell
GKV: Behandlung auf Versichertenkarte
Wer mit seiner Versichertenkarte zum Arzt gehe, habe Anspruch auf vollwertige medizinische Betreuung ohne zusätzliche finanzielle Risiken. Wer dagegen die mit der 3. Stufe der Gesundheitsreform geschaffene Möglichkeit nutzen wolle, als Privatpatient zum Arzt zu gehen, erhalte vom Arzt eine Rechnung, die die gesetzliche Krankenkasse nur zum Teil erstatten könne. Nachteilig sei für den Patienten damit eine meist unkalkulierbare zusätzliche Kostenbelastung durch privatärztliche Honorare und ein zusätzlicher Aufwand durch das Einreichen der Rechnung an die Krankenkasse sei durch die Überweisung des Rechnungsbetrages an den Arzt. Alle diese unnützen Belastungen könne sich der Patient sparen, wenn er weiter die Vorteile der Versichertenkarte nutze, erklärten die Spitzenverbände. Die Kassen kündigten an, gegen einzelne Ärzte oder Ärztegruppen vorzugehen, die versuchten, Versicherte mit unlauteren Argumenten in die Privatbehandlung gegen nur teilweise Kostenerstattung zu bekommen. Die Kassen empfahlen den Versicherten, umgehend ihre Krankenkasse darüber zu informieren, wenn sie von ihrem Arzt bedrängt werden, diese Teilkostenerstattung in Anspruch zu nehmen. Ärzte, die auf diese Weise versuchten, ihre Patienten zu manipulieren, verstießen gegen vertragsärztliche Pflichten und könnten ihre Kassenzulassung verlieren. Die Spitzenverbände zeigten sich jedoch davon überzeugt, daß die überwältigende Mehrheit der Vertragsärzte der Krankenkassen nach wie vor ihre Patienten korrekt auf Versichertenkarte behandeln wird. Auch der verschärfte Wettbewerb unter Ärzten werde dafür sorgen, daß es sich nicht auszahle, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient durch den Versuch zu gefährden, Patienten in die Privatbehandlung zu drängen
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.