DAZ aktuell

Doppeltes Baukindergeld für Eltern und Großeltern

Leben Eltern und Großeltern unter einem Dach, kann unter Umständen Anspruch auf doppeltes Baukindergeld bestehen.

Wer vor dem 1.1.1996 mit dem Bau seines Hauses begonnen oder vor diesem Termin den Kaufvertrag abgeschlossen hat, kann weiterhin den 10 e-Abzug in Anspruch nehmen. Das Eigenheimzulagengesetz gilt erst seit dem 1.1.1996.

Leben drei Generationen unter einem Dach und haben Eltern und Großeltern die Steuerbegünstigung nach § 10 e in Anspruch genommen, so können beide ab 1996 für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind Baukindergeld in Höhe von 1.000 DM pro Jahr beanspruchen. Dies geht aus einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 27.5.1997 (EZ 1010 A - St 32 2) hervor.
Seit 1996 kann nach einer Gesetzesänderung Baukindergeld auch für Stief- und Enkelkinder beantragt werden. Dabei ist nicht notwendig, daß dem Antragsteller für das betreffende Kind Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag gewährt wird. Eltern und Großeltern darf die doppelte Gewährung des Baukindergeldes nicht versagt werden, weil es der Gesetzgeber versäumt hat, für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder eine Aufteilungsregelung zu treffen.



0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.