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Arzneimittelpreisverordnung: Ab Juli neues Preissystem
BONN (im). Der Bundesrat hat am 6. März mit bestimmten Maßgaben der Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zugestimmt. Die Neuregelungen können demnach zum 1. Juli in Kraft treten. Ein in letzter Minute eingebrachter Vorschlag aus Hamburg, den Apotheken keine volle Kompensation von Einkommensverlusten zuzugestehen, fand jedoch keine Mehrheit in der Länderkammer. Die Novellierung sieht wie berichtet einen deutlich abgesenkten Festzuschlag bei teuren Medikamenten vor. Ab einem Apotheken-Einkaufspreis von 1063,82 Mark errechnet sich der Festzuschlag ab Juli dann aus einem prozentualen Aufschlag von 8,263 Prozent und einem Fixaufschlag von 231,25 Mark. Zur Kompensation von Einkommensverlusten der Apotheker werden die Notdienstgebühren von zwei auf drei Mark erhöht und die Rezepturzuschläge verdoppelt. Ursprünglich hatte der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium eine Erhöhung der Nachttaxe auf fünf Mark vorgesehen, was jedoch keine Mehrheit unter den Bundesländern fand. Die Novelle sieht darüber hinaus einen abgesenkten Höchstzuschlag für den pharmazeutischen Großhandel ab einem Herstellerabgabepreis von 1339,29 DM von zwölf auf drei Prozent zuzüglich 120,53 Mark vor.
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