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Mehrwertsteuererhöhung: Wenig Auswirkungen auf Patienten
ESCHBORN (abda). Die zum 1. April 1998 beschlossene Mehrwertsteuererhöhung von 15 auf 16 Prozent hat für die Apothekenkunden nur geringe Auswirkungen. Dies teilte die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände am 31. März in Eschborn mit. Lediglich bei wenigen "Festbetragsarzneimitteln" kann es zu Mehrkosten kommen. Geringfügig teurer werden auch die Arzneimittel, die der Patient im Rahmen der Selbstmedikation kauft, da er die Steuererhöhung in diesem Bereich selber tragen muß. Insgesamt führt die Mehrwertsteuererhöhung zu einer Steigerung des gesetzlich geregelten Apothekenabgabepreises von 0,87 Prozent.
Die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung im einzelnen:
• Bei verordneten Arzneimitteln für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ergibt sich keine Änderung, wenn es sich um Medikamente handelt, für die kein Festbetrag (Höchsterstattungsbetrag der Krankenkassen) festgesetzt ist. In diesem Fall hat der Patient auch weiterhin lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 9,-, 11,- bzw. 13,- DM je nach Packungsgröße zu entrichten.
• Für Arzneimittel, für die ein Festbetrag gilt, kann es in einzelnen Fällen zu Mehrkosten für den Patienten kommen: Steigt der Preis des verordneten Arzneimittels nämlich durch die Steuererhöhung über diesen Festbetrag an, muß der Patient die Differenz zusätzlich zur Zuzahlung selbst zahlen. Meistens handelt es sich dabei um Pfennigbeträge. Mit einer generellen Anhebung aller Festbeträge entsprechend der Mehrwertsteuer-Änderung wären diese Mehrkosten für die Patienten vermieden worden - doch leider waren die Krankenkassen dazu nur in etwa der Hälfte der Fälle bereit.
Geringfügig teurer werden Medikamente aus dem Bereich der Selbstmedikation. Mußte der Kunde für ein rezeptfreies Arzneimittel bisher beispielsweise DM 10,- bezahlen, kostet das Medikament ab dem 1. April DM 10,09.
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