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Reaktion auf EuGH-Urteil: Maßnahmen gegen Import nationaler Regelungen geforder
Es sei ein Unding, daß zum Beispiel Arzneimittel frei über alle Grenzen verfügbar sein sollten, Preis und Erstattung jedoch von jedem Land höchst unterschiedlich geregelt werden, sagte Vogel am 11. Mai vor Journalisten in Mayschoß. Der EuGH hatte vor kurzem entschieden, daß die Kassen für Leistungen im Ausland zumindest die Inlandssätze zahlen. Nach Worten von Vogel gibt es als Folge des freien Warenverkehrs zwei Alternativen: entweder die Angleichung der Sozialsysteme in Europa, die politisch jedoch unerwünscht und nicht machbar sei, oder Maßnahmen, die den Import ausländischer Sozialbestimmungen verhindern. Auch im amerikanischen Binnenmarkt mit seinen teils erheblichen Preisunterschieden bei Arzneimitteln in den Bundesstaaten gebe es Vertriebsbindungsvorschriften. Der BPI sehe jedoch im EuGH-Urteil insgesamt mehr Chancen als Risiken, weil es verkrustete Strukturen aufbreche und den Druck auf die EU-Mitgliedsstaaten erhöhe, die auf unterschiedlicher Sozialpolitik zurückgehenden, ärgerlichen Verwerfungen anzugehen, die den Binnenmarkt verhinderten. Beispiel dafür seien Arzneimittelimporte, die ihren Ursprung in staatlich verursachten Preisunterschieden hätten, welche mit importiert werden. Von der Einführung des Euro erwartet Vogel Preistransparenz und eine Verschärfung der Verwerfungen. Die Bürger werden dann vermehrt nach den Gründen für die Preisunterschiede fragen, so seine Einschätzung. Anders als der Bundesgesundheitsminister erwartet der BPI-Vorsitzende nicht zuletzt wegen Sprachproblemen keinen Massentourismus für Gesundheitsleistungen ins Ausland. Die Anpassung der Vorschriften in den einzelnen EU-Ländern erfordere Zeit, der Waren- und Dienstleistungsverkehr werde sich auf Grenzregionen und wenige Reisende beschränken. Bei Arzneimitteln zum Beispiel fehle ein finanzieller Anreiz für den Patienten, da er eventuelle Vorteile nicht nutzen könne.
Verzögerung bei Arzneirichtlinien Vogel ging darüber hinaus auf die Arzneimittelrichtlinien ein, die der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen verfaßte. Bei diesen Empfehlungen für den Mediziner, welche Medikamente er wann verschreiben darf, werde zur Zeit die 14. Novelle debattiert. Der Bundesausschuß ringe wohl mit der Frage, wie er große Medikamentengruppen aus der Erstattung nehmen könne, ohne den Bundesgesundheitsminister zum Veto zu provozieren, mutmaßte Vogel. In der aktuellen Version der Novellierung sollen Ausgrenzungen nicht mehr über den Richtlinientext, sondern über eine Anlage erfolgen. Da dieses Vorgehen im Bundesausschuß selbst umstritten sei, überprüften Juristen das Verfahren. Daher werde die Anhörung zu der Aktualisierung der Arzneimittelrichtlinie vermutlich erst im Juni beginnen, so daß ein Inkrafttreten nicht vor Frühling 1999 zu erwarten sei. Der BPI setze sich dabei für den Erhalt der abgestuften, wirtschaftlichen Therapie ein. Vogel kritisierte erneut den Versuch des Bundesausschusses, seine Kompetenzen durch unzulässige Verordnungsausschlüsse zu überschreiten.
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