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Die Seite 3
Die Seite 3: Das Rezept auf der Chipkarte
Was sich vor wenigen Jahren noch als Zukunftsmusik und äußerst spekulativ anhörte, liegt nun fast zum Greifen nahe: das Papierrezept wird durch die Chipkarte abgelöst, die Verordnungsdaten werden in einem Chip gespeichert. Vor einem Jahr stellten Experten auf dem Wirtschaftsforum Denkmodelle zur Ausgestaltung des elektronischen Rezeptes vor. Angefangen hatte die Entwicklung mit der als Test in Neuwied eingeführten A-Card, einer Chipkarte, auf der die Patienten ihre Medikation, und zwar die verordneten und die in der Selbstmedikation gekauften Arzneimittel, speichern lassen sollten. Arzt und Apotheker sollten auf diese Weise Gelegenheit bekommen, mögliche Interaktionen und Compliance-Schwierigkeiten aufzudecken. Die Erfolge mit der A-Card waren aus meiner Sicht nicht allzu berauschend. Vielleicht lag es auch daran, daß die A-Card von der Intention überholt wurde, gleich ein elektronisches Rezept einzuführen. Mittlerweile scheinen sich zwei konkurrierende Wege abzuzeichnen, wie man sich ein elektronisches Rezept und das damit verbundene Handling vorstellen könnte. Geht es nach den Vorstellungen der Experten in Apothekerkreisen, plädiert man für ein elektronisches Rezept, bei dem die Daten auf einer Chipkarte gespeichert sind, die der Patient ausgehändigt bekommt und damit die Apotheke seiner Wahl aufsuchen kann. Die in der Apotheke eingelesenen Daten würden dann an Apothekenrechenzentren weitergeleitet, die ausreichend Erfahrung mit dem Umgang solcher Datensätze haben, wie unser Interview mit den Geschäftsführern der Verrechnungsstelle Süddeutscher Apotheken zeigte. Das Modell, das derzeit von Ärzten und Krankenkassen favorisiert wird, bedient sich dagegen eines zentralen Servers, an den der Arzt die Verordnungsdaten übermittelt. Der Apotheker muß dann, wenn der Patient in seine Apotheke kommt, die Daten von diesem Server abrufen - ein stark zentralistisches System, das unserer Mentalität kaum entgegenkommen dürfte. Denn der Patient sollte Herr seines Rezeptes, auch in elektronischer Form als Chipkarte, sein. Daß wir uns mit der Einführung des elektronischen Rezeptes nicht mehr allzu lange Zeit lassen können, wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, daß § 300 SGB V, der die Datenlieferung der Rechenzentren an die Krankenkassen vorsieht, Ende 2000 ausläuft. Die Einführung einer Smartcard, die als elektronisches Rezept fungieren kann, sollte also energisch von den Apothekerkreisen vorangetrieben werden. Denn auch die Krankenkassen sind nicht untätig und versuchen derzeit bereits Server und Rechenzentren aufzubauen. Ich meine, dies hat oberste Priorität: Wir Apotheker müssen unser Know how in Sachen Smartcard, Rechenzentrum, multifunktionale Kartenterminals und Aponet online unbedingt sichern und ausbauen. Eine Chipkartenlösung als elektronisches Rezept, die uns von den Kassen oktroyiert wird, bedeutete für uns eine Niederlage. Wie hieß es doch unlängst auf einem Kongreß zum Thema managed care: "Wer die Daten hat, hat die Macht". Ihr Peter Ditzel
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