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- DAZ 23/1998
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Die Seite 3
Editorial
Bitte, nehmen Sie Ihren Kalender zur Hand und kreuzen Sie den 10. September dick rot an! Dieser Tag wird als "Tag der Apotheke" offiziell ausgerufen, Bundesgesundheitsminister Seehofer hat sogar die Schirmherrschaft für diesen Tag übernommen. Die ABDA-Öffentlichkeitsarbeit wird diesen Tag mit allen Möglichkeiten, die einer modernen PR-Arbeit zur Verfügung stehen, vorbereiten, angefangen bei Aktionsplakaten, Kundenzeitungen, Kopiervorlagen für die Apotheken, Buttons, Abgabeartikel für Kinder bis hin zu Anzeigen in großen Publikumszeitschriften, Pressemeldungen, Fotos für die Tagespresse und Interviews. Der Tag der Apotheke bleibt nicht auf Deutschland beschränkt, auch Österreich, die Schweiz und Luxemburg schließen sich dieser Aktion an.
Kritiker könnten fragen, ob wir einen solchen "Tag der Apotheke", der für unsere Öffentlichkeitsarbeit doch mit einigen Kosten verbunden ist, überhaupt brauchen. Immerhin, die Apotheke kennt jeder, in einer Apotheke war schon einmal jeder und wird auch wieder dorthin gehen. Wozu also? Ich denke, dieser Tag der Apotheke könnte einer breiten Öffentlichkeit vermitteln, daß die Apotheke heute nicht mehr die Apotheke von vor 20 oder 30 Jahren ist. Das Leistungsspektrum, die Aufgaben einer heutigen modernen Apotheke haben sich gewandelt. Das könnte einer breiten Öffentlichkeit durch einen "Tag der Apotheke" verdeutlich und vor Augen geführt werden. Der Tag muß vermitteln, daß die Apotheke für die Zukunft gerüstet ist. Arzneimittelvertrieb übers Internet und Versandapotheken können nicht das leisten, was eine Apotheke vor Ort einschließlich ihrer sozialen Funktionen erbringt. Dies nur als einige Beispiele, warum ein Tag der Apotheke durchaus angebracht ist. Ein solcher Tag gelingt allerdings nur, wenn alle Apotheken mitmachen. Also: das rote Kreuz im Kalender nicht vergessen! Überlegen Sie sich schon heute, wie Sie diesen Tag auch in Ihrer Apotheke für individuelle Aktionen nutzen können.
Erfreuliches aus Heidelberg: Die Pharmazie wird in der Studentenstadt am Neckar nicht geschlossen. Der BASF-Konzern will die Arzneimittelforschung dort mit einem Betrag von 10 bis 12 Mio. DM unterstützen, wenn das Land den gleichen Beitrag zuschießt. Es soll ein neues Forschungsinstitut gegründet werden, das den Pharmazeuten attraktive Plätze für Forschung und Lehre bieten soll. Einziger Wermutstropfen: Die Studentenzahl wird auf die Hälfte reduziert, nur noch 45 Studenten werden zukünftig in Heidelberg pro Semester studieren können. Jetzt bleibt zu hoffen, daß auch den Verantwortlichen in Saarbrücken eine zündende Idee einfällt, wie die Pharmazie im Saarland weiter bestehen bleiben kann.
Rechtsprechung aktuell: Wußten Sie schon, daß Sie - wenn Sie in Baden-Württemberg eine Apotheke haben - ihre Apothekenrevision "gebührenauslösend" selbst veranlassen? Und dies, obwohl Sie nicht einmal Ihren Pharmazierat angerufen und gebeten haben, Ihre Apotheke doch bitte einer Revision zu unterziehen? Mit einem abenteuerlichen Urteil - das selbst Juristen nicht verstehen - hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Gebührenbescheide für Regelbesichtigungen der Apotheken für zulässig erklärt. Wenn Sie einmal ein Paradebeispiel lesen wollen, wie man einfache Sachverhalte durch juristische Winkelzüge und Verdrehungen ins Gegenteil verkehrt, dann sollten Sie sich das Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einmal anschauen. Und was für Baden-Württemberg gilt, kann schon sehr bald auch für andere Bundesländer Gültigkeit haben.
Ihr Peter Ditzel
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