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- DAZ 23/1998
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DAZ aktuell
Stellungnahme: Das muß der Berufsöffentlichkeit bewußt werden
Nun scheinen wohl auch die krankenhausversorgenden Apotheker zu erkennen, daß der Markt für Krankenhausarzneimittel und die notwendige Trennung der Vertriebswege aus den Fugen geraten sind. Die Existenz des "grauen Marktes" wird nicht mehr in Abrede gestellt, und Gefahren, die davon ausgehen, werden benannt. Die Feststellung, daß der "graue Markt" nicht allein von krankenhausversorgenden Apotheken lebt, geht von der offensichtlichen Einsicht aus, daß er aber auch aus dieser Quelle gespeist wird. Es ist überflüssig und kommt einem Ablenkungsmanöver gleich, wenn man auf andere Beteiligte an diesen dubiosen Geschäften hinweist. Alle bisher geäußerten Verdächtigungen, daß auch Krankenhausapotheker an der Vermischung der Vertriebswege beteiligt seien, und sogar Namensnennungen, haben sich als falsch und unwahr erwiesen. Es muß noch einmal die rechtliche Situation deutlich gemacht werden: Eine krankenhausversorgende Apotheke kann legal Arzneimittel, die sie zu besonders günstigen Krankenhauskonditionen bezogen hat, in der eigenen Offizin, an weitere öffentliche Apotheken und auch an den Großhandel abgeben. Eine Krankenhausapotheke darf dies alles nicht; der Gesetzgeber hat sie bewußt apothekenrechtlich verpflichtet, ausschließlich Einrichtungen des Krankenhauses zu versorgen. Zudem ist der Krankenhausapotheker nicht Eigentümer der von ihm beschafften Arzneimittel, und er kann somit nicht über sie verfügen. Allein aus diesen wesentlichen Unterschieden ergeben sich einerseits eine wirtschaftlich privilegierte Stellung der krankenhausversorgenden öffentlichen Apotheke gegenüber einer Apotheke ohne Zugriff auf Krankenhausware und andererseits ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Krankenhausapotheken. Daß wir auf diesen für Krankenhausapotheken existenzbedrohenden Tatbestand immer wieder hinweisen, sehen wir als eine selbstverständliche Verpflichtung der Mandatsträger unseres Berufsstands. Die Gefahren, die sich daraus für das gesamte Vertriebs- und Preisgefüge ergeben, und auch die wirtschaftlichen Nachteile der "normalen" Offizinapotheke sollten von der Vertretung unseres gesamten Berufsstandes erkannt und beseitigt werden. Unseren Lösungsvorschlag, die Krankenhausversorgung ausschließlich über den Weg durch die Krankenhausapotheke sicherzustellen, als "an Irrationalität nicht mehr zu übertreffen" zu bezeichnen, zeigt, daß man die Gefahren nicht sieht oder nicht sehen will. Endlich haben die Kollegen aus den krankenhausversorgenden Apotheken auch erkannt, daß das System mit der Wiederbelebung von vertraglichen Vertriebsbindungen nicht mehr zu retten ist. Der Vorschlag, eine Verpflichtungserklärung abzugeben, Krankenhausarzneimittel nur im Rahmen der Krankenhausversorgung abzugeben, ist geradezu naiv; solche Erklärungen, wem gegenüber auch immer, sind rechtlich noch unverbindlicher als der Abschluß vertraglicher Vereinbarungen mit den Lieferfirmen. Eine eindeutigere Kennzeichnung von Klinikware fordern wir schon seit langer Zeit, auch in zahlreichen Gesprächen mit den pharmazeutischen Unternehmen. Solange aber keine Verpflichtung von seiten der Hersteller dazu besteht, ist kaum zu erwarten, daß sich der allgemeine Trend zur Vereinheitlichung der Warensortimente bei den Herstellern umkehren läßt. Zusammenfassend ist festzustellen, daß diese und noch weitere auf der Jahrestagung des BVKA angesprochenen Probleme in der Versorgung der Krankenhäuser endlich einer breiteren Öffentlichkeit unseres Berufsstandes bekannt und bewußt werden. Die zur Beseitigung von Fehlentwicklungen vorgeschlagenen Reparaturen sind aber aus Sicht der Krankenhausapotheker nicht geeignet, die dringend notwendige Trennung der Vertriebswege dauerhaft zu sichern. Somit bleibt es bei unserer Forderung, daß für das Krankenhaus bestimmte Arzneimittel nur über Krankenhausapotheken beschafft und vertrieben werden sollen. Dr. Hugo Krämer, Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker e. V. - ADKA, München
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