DAZ aktuell

Positionen und Aktivitäten des BAH: Lehrstuhl für Präventivmedizin gestiftet

GYMNICH (im). Die achte Novelle des Arzneimittelgesetzes bringt etliche positive Neuerungen für die pharmazeutischen Unternehmen. Das in der 8. AMG-Novelle verankerte Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Medikamenten hätten darüber hinaus alle Marktbeteiligten befürwortet, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesfachverbands der Arzneimittel-Hersteller am 2. Juli auf dem Presseseminar des BAH in Gymnich. Wie Seidscheck bekannt gab, hat der Vorstand des BAH beschlossen, an der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden einen Lehrstuhl für Präventivmedizin zu stiften.

Die 8. AMG-Novelle hat wie berichtet bereits den Bundestag passiert, die Zustimmung des Bundesrates am 10. Juli wird erwartet. Seidscheck erwähnte zudem die Liberalisierung bei der Werbung in Printmedien, für die sich der BAH, der die Selbstmedikationsindustrie vertritt, eingesetzt habe (siehe AZ Nr. 28 vom 6. 7.). Er hob hervor, daß in Zukunft bei der Nachzulassung von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen die zuständigen Kommissionen nur bei vollständiger Versagung oder in Fällen grundsätzlicher Bedeutung beteiligt werden. Ausdrücklich sei festgelegt worden, daß beim Wirksamkeitsnachweis deren Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Für die traditionellen Arzneimittel gelte, daß die bisherigen Regelungen (§ 109a AMG) auch auf die künftigen Fünf-Jahresverlängerungen angewendet werden. Erfreulich ist nach Worten von Dr. Mark Seidscheck die Klarstellung, daß eine Einzeleinfuhr von Arzneimitteln (§73 AMG) voraussetzt, daß die Vermittlung nicht gewerbs- oder berufsmäßig erfolge. Zum gescheiterten Versuch, in dieser Legislaturperiode die Haftung durch Arzneimittelschäden neu zu ordnen, begrüßte der BAH-Hauptgeschäftsführer, daß dieses Thema nicht "mit heißer Nadel" gestrickt wurde. Wie berichtet konnte der ressortübergreifende Regierungsentwurf aus Zeitgründen nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, die SPD scheiterte mit ihrem Vorhaben, die Haftung isoliert im AMG zu ändern. Keinen Erfolg hatte der Plan, die arzneirechtlichen Regelungen des Regierungsentwurfs an die AMG-Novelle anzuhängen.

BAH und Nahrungsergänzungsmittel Den derzeit existierenden Dualismus zwischen Arzneimittel einerseits und Vitamin- und Mineralstoffprodukten andererseits bezeichnet Seidscheck als "bewährt". Die Grenzziehung zwischen Medikamenten (zur Vorbeugung oder Krankheitsbehandlung) von den Lebensmitteln (zur Ernährung sowie Gesundheitsförderung) basiere auf der Definition des Arzneimittelbegriffs und könne nicht ohne weiteres verschoben werden. Die Eigenschaften der Produkte, die häufig maßgeblich von der Dosierung abhingen, machten eine unterschiedliche Handhabung erforderlich. Im Gegensatz zu den Arzneimitteln existierten für Lebensmittel und insbesondere Nahrungsergänzungsmittel keine europaweit einheitlichen Regelungen.

Keine Spekulationen Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl wollte sich der BAH-Hauptgeschäftsführer nicht an Überlegungen zum möglichen Abschneiden bestimmter Parteien und eventuellen Auswirkungen auf das Gesundheitswesen beteiligen. Dieser Verband setze auf mehr Eigenverantwortung, aber nicht verstanden als einseitige Belastung der Patienten durch höhere Zuzahlungen. Nötig seien mehr Wahlrechte und PKV-Elemente in der gesetzlichen Krankenversicherung wie verminderte Beiträge durch Selbstbehalte sowie Beitragsrückgewähr.

Rüge für Kostenverordnung Die geplante Kostenverordnung zur Nachzulassung kritisierte der Industrierepräsentant deutlich, wenn er auch dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Verbesserung bei der überarbeiteten Fassung zubilligte. Deutschland sei "elitär" in dieser Frage, meinte er, selbst die europäische Arzneimittelagentur in London erhalte Zuschüsse und arbeite nicht zu 100 Prozent kostendeckend. Allerdings habe das BMG insofern bereits reagiert, daß sich beispielsweise bei Nachzulassungen, die sich vollständig auf Monographien bezögen, die Gebühr auf bis zu 60 Prozent der normalen Gebühr vermindere. Der BAH habe das Institut für Medizinische Statistik mit einer Auswertung nach Umsatzklassen beauftragt, um eine nachvollziehbare Gebührenstaffelung für eine prozentuale Ermäßigung vorzuschlagen. Bedauerlich aus Sicht der Unternehmen sei aber die unverändert geplante hohe Gebühr für die Nachzulassung traditioneller Arzneimittel von 17600 Mark.

Neuer Lehrstuhl Wie Seidscheck darüber hinaus bekannt gab, hat der Vorstand des BAH beschlossen, an der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden einen Lehrstuhl für Präventivmedizin zu stiften. Arbeitsgebiete sollen zum Beispiel Ernährung, Diätetik, Prävention und Therapie mit Mikronährstoffen ebenso sein wie Phytotherapie oder traditionelle Anwendung von Arzneipflanzen. Die Finanzierung des Lehrstuhls solle fünf Jahre lang jährlich mit 300000 Mark unterstützt werden.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.