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- DAZ 29/1998
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8. AMG-Novelle: Bundesrat stimmt Gesetzentwurf zu
Nach dieser Beschlußfassung kann die 8. AMG-Novelle inhaltlich damit in der vom Bundestag am 18. Juni 1998 verabschiedeten Form im Bundesgesetzblatt verkündet werden und anschließend in Kraft treten. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geht davon aus, daß die Verkündung spätestens bis Mitte August 1998 erfolgen wird. Gegenüber dem Regierungsentwurf hat die 8. AMG-Novelle während der Beratungen im Bundestag einige Änderungen erfahren. Besonders erfreulich ist aus Sicht der Arzneimittelhersteller die Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, wonach die Pflichtangaben für Arzneimittelwerbung in Printmedien an die für audiovisuelle Medien angeglichen werden. Entgegen anderslautenden Informationen tritt diese Regelung einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. §18 HWG sieht für Werbematerial, das noch den umfangreichen Pflichtangabenkatalog nach §4 HWG in der bis zum Inkrafttreten der 8. AMG-Novelle geltenden Fassung enthält, lediglich eine Aufbrauchfrist bis zum 31. März 1999 vor, damit dementsprechendes Werbematerial nicht vernichtet werden muß. Neue Werbemaßnahmen können bereits einen Tag nach Verkündung der 8. AMG-Novelle den verkürzten Hinweis tragen. Das BMG beabsichtigt auch die Verkündung einer Neufassung des AMG und des HWG, in die die Neuregelungen nach 7. und 8. AMG-Novelle eingearbeitet sind. Mit dieser ist voraussichtlich jedoch erst im September diesen Jahres zu rechnen.
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