- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 32/1998
- Arbeitsbedingungen in Ost...
BVA-Info
Arbeitsbedingungen in Ost und West weiterhin unterschiedlich
Übertarifliche Bezahlung
Ganz anders ist die Situation in den neuen Bundesländern. Nachdem 1992 noch einige Prozentpunkte unter dem damaligen Tarif gezahlt worden waren, waren es 1994 und 1996 immerhin etwa anderthalb Prozent über Tarif. Die diesjährige Umfrage ergab einen Wert von 0,3% über Tarif. Dieser geringe Wert ist vermutlich darauf zurückzuführen, daß die Erhöhung der Tarifgehälter vom 1.Dezember 1997, die die 100%ige Angleichung aller Berufsgruppen außer den Pharmazieingenieuren vorsah, auf eine bisherige übertarifliche Bezahlung angerechnet worden ist.
Immerhin erhalten rund 65% aller Angestellten in Apotheken eine übertarifliche Bezahlung, während nur 15% unter Tarif bezahlt werden. Auch hier ist der Graben zwischen Ost und West tief: In den alten Bundesländern erhalten (seit 1994 nahezu unverändert) etwa 84% der Angestellten eine übertarifliche Bezahlung, 7% werden nach Tarif und 9% untertariflich bezahlt. Im Osten hingegen erhalten die meisten (45%) genau Tarif, während immerhin 27% untertariflich und 27% übertariflich entlohnt werden.
Insgesamt will die seit Jahren stabile übertarifliche Bezahlung nicht recht ins Bild zur oft beklagten schlechten wirtschaftlichen Situation der Apotheken passen. Hat sich mittlerweile die Erkenntnis bei etlichen Apothekenleitern durchgesetzt, daß sich nur bei angemessener Bezahlung auch die notwendige qualitativ hochwertige Arbeit der Angestellten erwarten läßt? Mit den zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarten Gehältern jedenfalls sind die Mitarbeiter in der Apotheke nicht nur im Verhältnis zu anderen Branchen unterbezahlt, motiviert werden sie damit ebenfalls nicht.
Lohnfortzahlung
Sonderzahlung
Wochenarbeitszeit
Änderungskündigungen
Insgesamt waren etwa ein Viertel aller Apothekenangestellten von einer Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen betroffen. Die Arbeitgeber sind offenbar eher bereit, Stunden zu kürzen und die Personaldecke auszudünnen, als beim Gehalt etwas zu verändern. Das paßt auch zum Ergebnis der Frage nach der Anwendung der Härteklausel: Nur 2,5% der Befragten gaben an, daß bei ihnen die Härteklausel Anwendung findet. Entweder ist diese Härteklausel zu kompliziert oder aber die Voraussetzungen der schlechten wirtschaftlichen Lage sind eben doch nicht gegeben, so daß Arbeitgeber lieber eine Änderungskündigung mit weitreichenderen Folgen aussprechen als etwa die Härteklausel anzuwenden. Zumal eine (Änderungs-)Kündigung nach der Verschärfung des Kündigungsgesetzes so gut wie nicht mehr angreifbar ist.
Fortbildung
Der vollständige Text findet sich unter www.BVA-online.de/Das Aktuelle/Tarife; eine Ausgabe mit Tabellen kann in der Hauptgeschäftsstelle des BVA angefordert werden (BVA, Deichstraße 19, 20459 Hamburg, Telefon 040/363829).
BVA-Bundesvorstand/Presse
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.