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Neuer Organspendeausweis
NEU-ISENBURG (ao). Wer eine Entscheidung zur Organspende treffen möchte, sollte seinen Willen schriftlich festhalten: auf einem Organspendeausweis. Nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Musterausweis festgelegt. Diesen neuen Ausweis gibt nun auch der Arbeitskreis Organspende in der aktuellen Auflage seines Faltblattes "Organspende rettet Leben" heraus.
Neu ist: Der potentielle Spender kann in einer weiteren Zeile vermerken, für welche Organe und Gewebe er einer Spende ausdrücklich zustimmt. Geblieben ist: Man kann einer Organentnahme zustimmen, bestimmte Organe und Gewebe ausschließen, einer Organentnahme widersprechen oder die Entscheidung einer anderen Person übertragen. Laut Gesetz kann jeder, der älter als 16 Jahre ist, einwilligen oder die Entscheidung dazu anderen überlassen. Widersprechen kann man ab 14 Jahren.
Das Gesetz verpflichtet Landes- und Bundesbehörden sowie Krankenkassen, den Musterausweis zu verwenden. Anderen Verbänden und Organisationen bleibt freigestellt, im Umlauf befindliche Formulare auch weiterhin zu benutzen. Jeder bereits ausgefüllte Ausweis behält seine Gültigkeit.
Rund 40 Millionen Mal hat der Arbeitskreis Organspende seinen Organspendeausweis verbreitet. Unter der Telefonnummer (0130) 914040 hat er zudem zusammen mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation einen kostenlosen Infoservice eingerichtet. Seit 1979 klärt der AKO über Organspende und Organtransplantation auf. 31 Mitgliedsorganisationen, u.a. aus dem Gesundheitswesen, unterstützen ihn dabei. Schirmherr ist der Bundesminister für Gesundheit.
Informationen zur Organspende erhalten Sie beim Arbeitskreis Organspende, Postfach 1562, 63235 Neu-Isenburg.
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