Pharmazeutisches Recht

Anhang zum Verbot von Doping-Arzneimitteln

Anhang zum Übereinkommen gegen Doping: Bezugsliste der verbotenen pharmakologischen Gruppen von Dopingwirkstoffen und Dopingmethoden I. Gruppen verbotener Wirkstoffe A. Stimulanzien B. Narkotika C. Anabolika D. Diuretika E. Peptid- und Glykoproteinhormone und entsprechende Wirkstoffe II. Verbotene Methoden A. Blutdoping B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation III. Gruppen von Wirkstoffen, die bestimmten Einschränkungen unterliegen A. Alkohol B. Marihuana C. Lokalanästhetika D. Kortikosteroide E. Beta-Blocker I. Gruppen verbotener Wirkstoffe Verbotene Wirkstoffe gehören folgende Wirkstoffgruppen an: A. Stimulanzien B. Narkotika C. Anabolika D. Diuretika E. Peptid- und Glykoproteinhormone und entsprechende Wirkstoffe

A. Stimulanzien Verbotene Wirkstoffe der Gruppe A schließen folgende Beispiele ein: Amineptin Amiphenazol Amphetamine Bromantan Coffein Cocain Ephedrine Fencamfamin Mesocarb Pentetrazol Pipradol Salbutamol Salmeterol2) Terbutalin2) und verwandte Wirkstoffe. Anmerkung: Für die örtliche Anwendung sind alle Imidazol-Präparate, zum Beispiel Oxymetazolin, zulässig, Vasokonstringenzien (gefäßverengende Mittel), zum Beispiel Adrenalin, dürfen zusammen mit Lokalanästhetika verabreicht werden. Örtlich wirksame Phenylephrin-Präparate, zum Beispiel für Nase oder Augen, sind zugelassen.

B. Narkotika Verbotene Wirkstoffe der Gruppe B schließen folgende Beispiele ein: Dextromoramid Diamorphin (Heroin) Methadon Morphin Pentazocin Pethidin und verwandte Wirkstoffe. Anmerkung: Codein, Dextromethorphan, Dextropropoxyphen, Dihydrocodein, Diphenoxylat, Ethylmorphin, Pholcodin und Propoxyphen sind zugelassen.

C.Anabolika Die Gruppe der Anabolika umfaßt: 1. Anabol-androgene Steroide (AAS) und 2. Beta-2-Agonisten. Verbotene Wirkstoffe der Gruppe C schließen folgende Beispiele ein: 1. Anabol-androgene Steroide Clostebol Dehydroepiandrosteron (DHEA) Fluoxymesteron Metandienon Metenolon Nandrolon Oxandrolon Stanozolol Testosteron und verwandte Wirkstoffe. 2. Beta-2-Agonisten Bei systemischer Verabreichung können Beta-2-Agonisten starke anabole Wirkungen haben. Clenbuterol Fenoterol Salbutamol Salmeterol Terbutalin und verwandte Wirkstoffe.

D. Diuretika Verbotene Wirkstoffe der Gruppe D schließen folgende Beispiele ein: Acetazolamid Bumetanid Chlortalidon Etacrynsäure Furosemid Hydrochlorothiazid Mannitol Mersalyl Spironolacton Triamteren und verwandte Wirkstoffe

E. Peptid- und Glykoproteinhormone und entsprechende Wirkstoffe Verbotene Wirkstoffe der Gruppe E schließen folgende Beispiele ein: 1. Choriongonadotropin (HCG - menschliches Choriongonadotropin) 2. Corticotropin (ACTH) 3. Wachstumshormon (HGH, Somatotropin) Verboten sind auch alle den genannten Stoffen entsprechenden Releasing-Faktoren (Freisetzungsfaktoren). 4. Erythropoietin (EPO)

II. Verbotene Methoden Folgende Verfahren sind verboten: Blutdoping Blutdoping ist die Verabreichung von Blut, roten Blutkörperchen und verwandten Blutprodukten an einen Sportler oder eine Sportlerin. Diesem Verfahren kann eine Blutabnahme und das Weitertrainieren des Sportlers beziehungsweise der Sportlerin im Zustand nach Blutverlust vorausgegangen sein. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation ist die Anwendung von Wirkstoffen und Methoden zur Veränderung, versuchten Veränderung oder zu erwartenden Veränderung der Integrität und Validität von in Dopingkontrollen verwendeten Urinproben; hierunter fallen unter anderem die Katheterisierung, der Austausch und/oder die Veränderung von Urin, die Hemmung der Nierenausscheidung, etwa durch Probenecid und verwandte Verbindungen, sowie die Verfälschung von Meßergebnissen bei Testosteron- und Epitestosteronmessungen, etwa durch die Anwendung von Epitestosteron oder die Verabreichung von Bromantan. Es ist dabei unerheblich, ob die Anwendung verbotener Wirkstoffe oder Methoden zum Erfolg geführt hat oder fehlgeschlagen ist. Für die Annahme eines Verstoßes ist es ausrei-chend, daß der genannte Wirktstoff beziehungsweise das genannte Verfahren angewendet oder der Versuch hierzu unternommen wurde.

III. Gruppen von Wirkstoffen, die bestimmten Einschränkungen unterliegen A. Alkohol In Übereinstimmung mit den internationalen Sportfachverbänden und den verantwortlichen Behörden können Ethanol-Tests durchgeführt werden. Die Ergebnisse können zu Sanktionen führen. B. Marihuana In Übereinstimmung mit den internationalen Sportfachverbänden und den verantwortlichen Behörden können Cannabinoid-Tests (zum Beispiel Marihuana, Haschisch) durchgeführt werden. Die Ergebnisse können zu Sanktionen führen. C. Lokalanästhetika Injizierbare Lokalanästhetika sind unter folgenden Voraussetzungen zugelassen: a) Bei Anwendung unter anderem von Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain, nicht jedoch von Cocain. Vasokonstriktorische (gefäßverengende) Mittel, zum Beispiel Adrenalin, dürfen in Verbindung mit Lokalanästhetika angewendet werden. b) Verabreichung nur durch lokale oder intraartikuläre Injektion. c) Verabreichung nur bei medizinischer Indikation; ausführliche Angaben einschließlich der Diagnose, Verabreichungsdosis und -art müssen der zuständigen medizinischen Behörde vor dem Wettkampf oder bei Verabreichung während des Wettkampfs umgehend schriftlich mitgeteilt werden. D. Kortikosteroide Die Anwendung von Kortikosteroiden ist verboten; hiervon ausgenommen ist: a) die örtliche Anwendung (Ohren, Haut und Augen), nicht jedoch die rektale Anwendung; b) die Verabreichung durch Inhalation; c) die Verabreichung durch intraartikuläre oder örtliche Injektion. Jeder Mannschaftsarzt, der einem Teilnehmer oder einer Teilnehmerin an einem Wettkampf Kortikosteroide durch intraartikuläre oder örtliche Injektion beziehungsweise durch Inhalation verabreichen will, muß dies der zuständigen medizinischen Behörde vor dem Wettkampf schriftlich mitteilen. E. Beta-Blocker Einige Beispiele von Beta-Blockern sind: Acebutolol Alprenolol Atenolol Labetalol Metoprolol Nadolol Oxprenolol Propranolol Sotalol und verwandte Wirkstoffe. In Übereinstimmung mit den Regeln der internationalen Sportfachverbände werden in einigen Sportarten Tests nach Ermessen der verantwortlichen Behörden durchgeführt. Liste von Beispielen verbotener Wirkstoffe Hinweis: Dies ist keine erschöpfende Liste verbotener Wirkstoffe. Viele Wirkstoffe, die nicht in dieser Liste erscheinen, sind aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den "verwandten Wirkstoffen" verboten. Stimulanzien: Amineptin, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Bromantan, Coffein, Cathin, Cocain, Cropropamid, Crothetamid, Ephedrin, Etamivan, Etilamphetamin, Etilefrin, Fencamfamin, Fenetyllin, Fenfluramin, Heptaminol, Methylendioxyamphetamin, Mefenorex, Mephentermin, Mesocarb, Methamphetamin, Methoxyphenamin, Methylephedrin, Methylphenidat, Nicethamid, Norfenfluramin, Parahydroxyamphetamin, Pemolin, Pentetrazol, Phendimetrazin, Phentermin, Phenylpropanolamin, Pholedrin, Pipradol, Prolintan, Propylhexedrin, Pseudoephedrin, Salbutamol, Salmeterol, Strychnin, Terbutalin. Narkotika: Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Hydrocodon, Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin. Anabolika: Boldenon, Clenbuterol, Clostebol, Danazol, Dehydrochlormethyltestosteron, Dehydroepiandrosteron (DHEA), Dihydrotestosteron, Drostanolon, Fenoterol, Fluoxymesteron, Formebolon, Mesterolon, Metandienon, Metenolon, Methandriol, Methyltestosteron, Miboleron, Nandrolon, Norethandrolon, Oxandrolon, Oxymesteron, Oxymetholon, Salbutamol, Salmeterol, Stanozolol, Terbutalin, Testosteron, Trenbolon. Diuretika: Acetazolamid, Bendroflumethiazid, Bumetanid, Canrenon, Chlortalidon, Etacrynsäure, Furosemid, Hydrochlorothiazid, Indapamid, Mersalyl, Spironolacton, Triamteren. Maskierungsmittel: Bromantan, Epitestosteron, Probenecid. Peptidhormone: ACTH, Erythropoietin (EPO), HCG; HGH. Beta-Blocker: Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Betaxolol, Bisoprolol, Bunolol, Labetalol, Metoprolol, Nadolol, Oxprenolol, Propranolol, Sotalol.

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