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Günter Stange baute Apothekenkette auf
Die Vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Minden bestätigte mit seiner Entscheidung auch im Hauptsacheverfahren die bereits im Eilverfahren erfolgte Verurteilung Stanges vor zwei Jahren, die inzwischen auch vom Oberverwaltungsgericht Münster für rechtens befunden worden war. Nach einer fast siebenstündigen mündlichen Verhandlung vor dem Mindener Verwaltungsgericht wiesen die fünf Richter Stange massive Verstöße gegen das in §8 Apothekengesetz verankerte Fremd- und Mehrbesitzverbot nach. Stange, so die Richter, habe versucht, eine Apothekenkette zu etablieren und sei damit unzuverlässig zum Betreiben einer Apotheke. Die Schließungsverfügung des Kreises Minden-Lübbecke aus dem Jahre 1996 sei deshalb rechtmäßig gewesen.
Exemplarische Fälle
Aus dem Wust von Akten wurde vor dem Verwaltungsgericht exemplarisch über mehrere Fälle verhandelt. Stange und seinen Rechtsbeiständen, dem Bielefelder Rechtsanwalt Dr. Matthias Rose und dessen Mindener Kollege Dr. Manfred Schröder, wurde Gelegenheit eingeräumt, zu den darin angeführten Vorwürfen von Entnahmeregelungen, Gewinnverteilungen, mietvertraglichen Abstufungen, vertraglichen Festlegungen von Optionsrechten etc. Stellung zu nehmen. Stange hatte dazu vortragen lassen, daß die getroffene Auswahl eine "unzutreffende Gesamtschau" und damit ein "falsches Bild von sich und seinem Handeln" vermittele. Auf der Grundlage von nur 13 Fällen aus vielen tausend Geschäftsvorgängen werde ein "Zerrbild" gezeichnet.
"Gemeinsame Sache gemacht"
Diesen Ausführungen widersprach der Vorsitzende Richter Carl-Wilhelm Mahncke mit deutlichen Worten. Stange und sein früherer Rechtsanwalt, ein Frankfurter Jurist, hätten gezielt die Bildung einer Apothekenkette angestrebt. Dies habe unter anderem auch in Gesprächsvermerken seinen Niederschlag gefunden. Stange und seine Kettenkollegen hätten dabei "gemeinsame Sache gemacht" und "Absprachen hinter dem Rücken der Behörden getroffen".
Gericht widerspricht Taupitz-Thesen
In seiner mündlichen Urteilsbegründung betonte das Gericht, daß das Fremd- und Mehrbesitzverbot von Apotheken, dessen Rechtmäßigkeit von Stange in Zweifel gezogen war, mit den geltenden Regeln sowohl des Verfassungrechts als auch des Europarechts vereinbar ist. Das Gericht widersprach damit den Thesen des von Stange in Auftrag gegebenen Gutachtens des Mannheimer Rechtswissenschaftlers Jochen Taupitz ("Taupitz-Thesen").
Die Forderung nach dem Entzug der Apothekenbetriebserlaubnis für Stange war für den Kreis vor dem Verwaltungsgericht vom Leiter des Rechtsamtes, Dr. Bert Honsel, wiederholt worden. Unterstützt wurde er dabei von Amtsapotheker Andreas Bader, zuständig für die Apothekenaufsicht auch im Kreisgebiet, und Klaus Sundermeier, den Sachbearbeiter für das Apotheken- und Arzneimittelwesen bei der Kreisverwaltung.
In der Verhandlung ging es über weite Strecken um Vorgänge und Entwürfe von Abmachungen und Schreiben zweier Firmen, in denen Stange Gesellschafter war, nämlich der Unternehmen "Medi-Center" und "Duomed", die Beratungen und Marketingmaßnahmen für Kettenapotheken anbieten.
"Ungerecht behandelt"
In einer ersten Stellungnahme nach der Urteilsverkündung fühlte sich Günter Stange vom Verwaltungsgericht "ungerecht behandelt". Die Apotheker, mit denen ihm jetzt Kettenbildung vorgehalten werde, hätten "stets frei über erwirtschaftete Gewinne und andere Geschäftsvorgänge entscheiden können".
Die Stange-Anwälte kündigten an, gegen die Mindener Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. In der Sache noch nicht entschieden ist eine Verfassungsbeschwerde Stanges beim Bundesverfassungsgericht gegen die 1996 mit Zwangsgeld belegte und vom Oberverwaltungsgericht in Münster im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bestätigte Schließung der Königstor-Apotheke durch den Kreis. In diesem Verfahren hat es bereits mehrfach Fristverlängerungen gegeben; die nächste Entscheidung soll im Februar des kommenden Jahres in Karlsruhe getroffen werden.l
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