BVA-Info

22 Prozent weniger Gehalt - das ist noch längst nicht alles

Die Vorschläge des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheker (ADA) zur Berechnung der Berufsjahre (§ 15 Bundesrahmentarifvertrag = BRTV) enthalten massive Verschlechterungen. Dies hat der BVA (Bundesverband der Angestellten in Apotheken) bei einer genaueren Analyse der entsprechenden Vorschläge festgestellt. Sie bedeuten eine Diffamierung insbesondere von Frauen mit Kindern; zudem sollen günstigere Regelungen aufgrund früherer Regelungen ersatzlos gestrichen, also Berufsjahre aberkannt werden. Dies erscheint für bereits erworbene Ansprüche verfassungsrechtlich zumindest bedenklich.

In dieser Ausgabe finden Sie folgende Themen:

22 Prozent weniger Gehalt - das ist noch längst nicht alles


Die nach Ansicht des BVA völlig überzogenen Vorstellungen des ADA zur Berufsjahresberechnung enthalten folgende Regelungen:


Nach Berechnungen des BVA würden vorstehende Regelungen am folgenden Beispiel den Verlust von fünf Berufsjahren mit entsprechenden Gehaltseinbußen bedeuten, eine PTA, 25 Jahre alt, Prüfung mit 20 Jahren:
Vollzeit bis zum 25.Lebensjahr (LJ) BRTV 1994: 5 Berufsjahre, nach den Vorschlägen des ADA: 5 Berufsjahre;
Erziehungsurlaub bis zum 27.LJ (zwei Kinder), BRTV 1994: 2 Berufsjahre, nach Vorschlägen des ADA: 1 Berufsjahr;
Teilzeit (20 Wochenstunden) bis zum 35. LJ, BRTV 1994: 8 Berufsjahre, nach Vorschlägen des ADA: 4 Berufsjahre;
insgesamt nach BRTV 1994: 15 Berufsjahre, nach Vorschlägen des ADA: 10 Berufsjahre.
Die Aberkennung von fünf Berufsjahren macht in diesem Beispiel einen Verlust von DM 11596,- aus! Eine 39jährige Approbierte würde in einer ähnlichen Berechnung sogar DM 25714,- verlieren.
Ein deutlicheres Beispiel für die Realitätsferne des Arbeitgeberverbandes läßt sich wohl kaum finden. Nicht nur, daß die Vorschläge des ADA insgesamt für Angestellte in Apotheken eine existentielle Bedrohung bedeuten, sollen nun auch noch die bestraft werden, die die Hauptlast der Arbeit in Apotheken tragen: Jüngere Frauen, die eine Familie gründen. Die BVA fordert die Arbeitgeber auf, diese extrem frauen- und familienfeindlichen Vorschläge zurückzuziehen!
BVA-Pressereferat


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