22 Prozent weniger Gehalt - das ist noch längst nicht alles
Die nach Ansicht des BVA völlig überzogenen Vorstellungen des ADA zur Berufsjahresberechnung enthalten folgende Regelungen:
- Teilzeitbeschäftigung soll mit der entsprechenden Quote im Verhältnis zur vollen tariflichen Arbeitszeit gewertet werden. Bislang werden Teilzeitbeschäftigungen von mindestens 20Wochenstunden voll auf die Berufsjahre angerechnet.
- Im Erziehungsurlaub sollen Berufsjahre nur noch für 12 Monate anerkannt werden. Bislang wurden 24 Monate angerechnet, vier Jahre zuvor waren es noch 36Monate. Mehr als ein Kind dürften sich Apothekenmitarbeiterinnen aufgrund dieser Regelung zukünftig nicht mehr leisten können.
- Der Gipfel des Ganzen ist zweifellos, daß der Passus "günstigere Regelungen bleiben von vorherstehenden Regelungen unberührt" ersatzlos gestrichen werden soll. Das heißt: Mit einem Federstrich verlieren die Frauen unter Umständen etliche Berufsjahre. Wer kurz nach Berufseintritt eine Familie gründet, soll dann vermutlich wieder bei null Berufsjahren beginnen.
Nach Berechnungen des BVA würden vorstehende Regelungen am folgenden Beispiel den Verlust von fünf Berufsjahren mit entsprechenden Gehaltseinbußen bedeuten, eine PTA, 25 Jahre alt, Prüfung mit 20 Jahren:
Vollzeit bis zum 25.Lebensjahr (LJ) BRTV 1994: 5 Berufsjahre, nach den Vorschlägen des ADA: 5 Berufsjahre;
Erziehungsurlaub bis zum 27.LJ (zwei Kinder), BRTV 1994: 2 Berufsjahre, nach Vorschlägen des ADA: 1 Berufsjahr;
Teilzeit (20 Wochenstunden) bis zum 35. LJ, BRTV 1994: 8 Berufsjahre, nach Vorschlägen des ADA: 4 Berufsjahre;
insgesamt nach BRTV 1994: 15 Berufsjahre, nach Vorschlägen des ADA: 10 Berufsjahre.
Die Aberkennung von fünf Berufsjahren macht in diesem Beispiel einen Verlust von DM 11596,- aus! Eine 39jährige Approbierte würde in einer ähnlichen Berechnung sogar DM 25714,- verlieren.
Ein deutlicheres Beispiel für die Realitätsferne des Arbeitgeberverbandes läßt sich wohl kaum finden. Nicht nur, daß die Vorschläge des ADA insgesamt für Angestellte in Apotheken eine existentielle Bedrohung bedeuten, sollen nun auch noch die bestraft werden, die die Hauptlast der Arbeit in Apotheken tragen: Jüngere Frauen, die eine Familie gründen. Die BVA fordert die Arbeitgeber auf, diese extrem frauen- und familienfeindlichen Vorschläge zurückzuziehen!
BVA-Pressereferat
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