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Nicht gespart, sondern weggenommen
Eine bemerkenswerte Äußerung gab es von der Bundesgesundheitsministerin vor der Bundespressekonferenz in Bonn in der vergangenen Woche, die es verdient, hier noch einmal hervorgehoben zu werden.
Fast wochenlang hatte Andrea Fischer verneint, die strikten Ausgabendeckel durch das Vorschaltgesetz dienten der Finanzierung der eingelösten Wahlversprechen (wie sie die abgesenkten Zuzahlungen zu Arzneimitteln darstellen). Gebetsmühlenartig hatte es geheißen, es müßten Begrenzungen her, um die Ausgaben vor der großen, für 2000 anvisierten Reform in Schach zu halten. Und im übrigen kürze sie nicht, sondern begrenze nur die Zuwächse, so die Ministerin.
Letzte Woche wurde sie darauf angesprochen, wie dazu der geplante Sparbeitrag von Pharmaunternehmen und Apothekern paßt. Da räumte sie ein, daß dort die eine Milliarde zur Gegenfinanzierung fest eingeplant sei. Daß die Budgets die neuen Maßnahmen nicht finanzieren müßten, gelte primär für die Begrenzung der Ärzte- und Zahnärztehonorare sowie für den Kliniksektor. Im Arzneibereich sei das anders. Nur einen Tag später im Parlament war in ihrer Rede von dem Unterschied wieder nichts zu hören.
Im Arzneibereich soll im kommenden Jahr eine Milliarde gespart werden. Da wird kein Zuwachs des Status Quo limitiert, es wird definitiv etwas weggenommen. Wenn das so ist, kann die Ministerin das deutlich der Öffentlichkeit auch so sagen. Die Differenzierung ist angebracht, und nicht das Zusammenwürfeln von Ärzten, Apothekern, Zahnärzten, Kliniken oder pharmazeutischen Unternehmen in einen Topf als Leistungserbringer.
Susanne Imhoff-Hasse
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