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Internationale Bestätigung für deutsche Arzneimittelpolitik
Einerseits gewährleiste die Angebotsvielfalt eine umfassende Medikamentenversorgung, andererseits werde diese Marktvielfalt zugleich um einen Preiswettbewerb ergänzt, der den Interessen der Patienten an begrenzten Krankenversicherungsbeiträgen entspreche. So biete z.B. das Angebot an Generikapräparaten (sie nehmen in Deutschland knapp 40 Prozent des Verordnungsmarkts der gesetzlichen Krankenversicherung ein) eine Marktbreite, die unter den EU-Staaten einmalig sei. Damit finde in Deutschland ein intensiver Wettbewerb um das Angebot an Arzneimitteln statt, der den Patienten und Versicherten in doppelter Weise zugute komme, so eine Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 10. Dezember.
Ermöglicht werde dies durch die Festbeträge, die das wichtigste Strukturelement zur Regelung des deutschen Arzneimittelmarktes bildeten.
Hierzu erklärt Ministerin Fischer: "Ich finde es bemerkenswert, welche Anerkennung das Festbetragssystem in der internationalen Diskussion, wie auch von weiten Teilen der pharmazeutischen Hersteller in Deutschland, nunmehr erfährt. Denn offensichtlich wird inzwischen verstanden, daß Festbeträge ein faires Regelungsinstrument sind. Sie intensivieren den Preiswettbewerb und beleben damit die Marktkräfte, belassen aber dem pharmazeutischen Unternehmer die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Preisgestaltung. Umfassende Patientenversorgung zu tragbaren Preisen verbinden sich so in nahezu idealer Weise mit marktwirtschaftlich orientierten Regelungen."
Die Konferenz in Paris befaßte sich mit dem Spannungsfeld zwischen der globalen Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Industrie, ihrer Innovationskraft zur Entwicklung neuer Arzneimittel und der Sicherstellung des umfassenden Patientenzugangs zu einer medizinisch hochstehenden Arzneimittelversorgung.
Hierzu hat die europäische Kommission eine umfassende Mitteilung erarbeitet, die sich in erster Linie an die Mitgliedstaaten richtet. Sie will damit die Situation der europäischen Arzneimittelhersteller wesentlich dadurch stärken, daß sie die Mitgliedstaaten insbesondere davon überzeugt, schrittweise auf staatliche Preisfestsetzungsmaßnahmen zu verzichten und statt dessen andere Steuerungsinstrumente - wie z.B. Festbeträge sowie Positiv- und Negativlisten - zur Begrenzung der öffentlichen Arzneimittelausgaben anzuwenden.
Erfreulicherweise stellt die EU-Kommission in ihrer Mitteilung klar, daß eine solche Entwicklung auf das Subsidiaritätsprinzip Rücksicht nehmen müsse und somit Problemlösungen nur durch die Initiative und vom Reformwillen der Mitgliedstaaten selbst getragen werden können.l
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