DAZ aktuell

Neue Methadon-Richtlinien beschlossen

KÖLN (baäk). Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 1998 neue "Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger" beschlossen.


Damit werden die bisherigen "Methadon-Richtlinien" abgelöst (Langfassung: Richtlinien über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden [bekannt unter: NUB-Richtlinien] zur Substitution von Heroinabhängigen). Entsprechend §135 Abs. 1 SGB V wurde der medizinische Nutzen und die Notwendigkeit der drogenersatzgestützten Therapie mit Methadon überprüft und die Indikationen, nach denen eine Substitutionsbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden kann, unter Berücksichtigung der medizinischen Erkenntnisse und zahlreicher vorliegender Stellungnahmen angepaßt.
Die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger wird künftig zwingend von der Zustimmung einer Beratungskommission abhängig gemacht, die bei der Kassenärztlichen Vereinigung angesiedelt ist. Unter Hinweis auf die gültige Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) wird eine psychosoziale Begleitbetreuung, die nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fällt, vorgeschrieben. Darüber hinaus werden die Qualitätssicherungsvorgaben bei der substitutionsgestützten Behandlung präzisiert.
Die neuen Richtlinien regeln die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes, verbessern die dazu erforderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen und konkretisieren die Leistungspflicht der Krankenkassen für diese Behandlungsmethode. Aufgrund der seit 1. Februar 1998 geltenden Neufassung der BtMVV, der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse war die Neufassung der Methadon-Richtlinien notwendig geworden.l

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