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Typ-II-Diabetes: Neue Richtlinien zur Verbesserung der Diagnose

Die Zahl der diagnostizierten Typ-II-Diabetiker könnte bei Anwendung neuer Kriterien zur Feststellung eines Diabetes weltweit drastisch steigen, die im Juli 1997 von der Amerikanischen Diabetesgesellschaft (ADA) verabschiedet wurden. Die WHO wird diese Kriterien unverändert übernehmen und zur weltweiten Anwendung empfehlen.

Menschen, die an einem unentdeckten Typ-II-Diabetes leiden, sind einem großen Risiko ausgesetzt, Komplikationen zu entwikkeln. Dazu zählen Herzkrankheiten, Erblindung, Nierenerkrankungen und Fußulzera. Bei Diagnosestellung liegen bereits bei 20Prozent der Patienten Augenerkrankungen vor. Bei diesen Patienten muß dementsprechend bereits seit fünf bis zehn Jahren ein nicht diagnostizierter Diabetes bestanden haben. Mit den neuen Kriterien könnten 20Prozent mehr Typ-II-Diabetiker entdeckt werden.

Die neuen Richtlinien
Liegen typische Symptome vor, z.B. ausgeprägter Durst oder übermäßige Harnausscheidung, ist die Diagnose des Typ-II-Diabetes oft schon durch eine einzige Blutuntersuchung möglich, wenn der Blutzuckerspiegel über 200 mg/dl (11,1 mmol/l) liegt.Fehlen diese Symptome, sollten Nüchternbluttest oder der sogenannte orale Glucosetoleranztest (OGTT) durchgeführt werden. Beim OGTT nimmt der Patient oral 75g Glucose in einem Getränk zu sich. Zwei Stunden danach werden die Blutzuckerspiegel bestimmt. Damit wird unter standardisierten Bedingungen das simuliert, was bei Typ-II-Diabetikern nach einer typischen kohlenhydrathaltigen Mahlzeit auftritt: Die Zuckerspiegel im Blut steigen auf hohe Werte an. Der orale Glucosetoleranztest ist aussagekräftiger als die Bestimmung des Nüchternblutzuckers. Die Messung der Nüchternblutzuckerspiegel ist aber einfacher; deshalb wird diese als Haupttest beim Screening auf Diabetes mellitus TypII empfohlen.
Außerdem wird empfohlen, als Indikator für den Typ-II-Diabetes den derzeit geltenden Grenzwert für den Nüchternzucker, bestimmt aus venösem Plasma, von 140 mg/dl (7,8 mmol/l) auf 126 mg/dl (7mmol/l) herabzusetzen. Dieser wurde zur Angleichung an den derzeit geltenden Zweistundenwert nach Glucosegabe von 11,1 mmol/l (200 mg/dl) gesenkt.Bei Nüchternblutzuckerwerten, die den neu definierten Grenzwert überschreiten, sollte ggf. ein zusätzlicher Toleranztest durchgeführt werden, um die Diagnose zu bestätigen.Nach der Diagnosestellung sollte unverzüglich mit den Gegenmaßnahmen begonnen werden. Am Anfang stehen körperliche Bewegung und Diät. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, den Blutzuckerwert in den Normbereich zu senken, muß mit der medikamentösen Therapie begonnen werden.

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