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Überlegungen des Gesundheitsministeriums: Zuzahlungen sollen gesenkt und neu
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, wurde mit den Worten zitiert, geplant sei eine Positivliste mit eventuell einer dreistufigen Zuzahlungsregelung. Beide Politikerinnen widersprachen jedoch Berichten, auf der Klausurtagung in der vergangenen Woche in Berlin, wo zunächst SPD und Grüne getrennt und anschließend gemeinsam tagten, seien bereits Eckpunkte der neuen Gesundheitsreform beschlossen worden (siehe auch unsere Montagsausgabe Apotheker Zeitung Nr. 3 vom 18.1.).
Den Berichten der Agenturen zufolge müssten Patienten für lebensnotwendige Arzneimittel nichts oder weniger als bisher zuzahlen, für sinnvolle Präparate Selbstbehalte in bisheriger Höhe leisten sowie die übrigen selbst bezahlen.
Im Februar wird die Gesundheitsreform weiter beraten
Aus Koalitionskreisen verlautete, im Februar werde die Klausurtagung zur künftigen Gesundheitsreform fortgesetzt. SPD und Grüne haben für das Inkrafttreten des neuen Vorhabens mit dem 1. Januar 2000 ein konkretes Datum festgeschrieben.
Die Staffelung erinnert an das Schlagwort der Dreiteilung des Arzneimittelmarktes, das zwei Organisationen in der Vergangenheit in die Debatte eingebracht hatten, allerdings mit unterschiedlicher Ausrichtung. So plädierte der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) für eine Dreiteilung mit gestaffelten Selbstbehalten je nach Indikation. In diesem Modell wären zum Beispiel die Medikamente gegen lebensbedrohliche Krankheiten wie AIDS oder Krebs von Zuzahlungen völlig befreit. Für Präparate gegen Befindlichkeitsstörungen müsste der Patient dann selbst aufkommen, für die übrigen einen Teil zuzahlen.
Auch der AOK-Bundesverband sprach bisher von einer Dreiteilung, geht im Gegensatz zum VFA jedoch nicht von der Indikation, sondern vom Präparat aus. Hier ist die Vorstellung, die Arzneimittel nach Qualitätsgesichtspunkten in die Gruppen -unverzichtbar, -unumstritten und -sonstige einzuteilen.
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