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Bundesgesundheitsministerin Fischer: Patientenrechte sollen ausgebaut werden
Wie sie auf einer Versammlung einer AIDS-Hilfebewegung sagte, seien Patientenrechte in Deutschland vor allem reaktiv ausgestaltet, d.h. erst wenn ein Behandlungsfehler zu beklagen sei, gebe es Hilfe. Aber, so Fischer wörtlich, "notwendig wäre ein Patientenrecht, das die Patientinnen und Patienten von vornherein in die Gestaltung des Gesundheitswesens und in den Behandlungsprozess einbezieht".
Nach Auffassung von Frau Fischer sei mit der Gesundheitsreform eine Verbesserung von Patientenrechten und Patientenschutz geplant:
- Die Krankenkassen sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, Modellprojekte zur Beratung in Gesundheitsfragen zu finanzieren. Daraus sollen bessere Informationsmöglichkeiten für Patienten und Versicherte resultieren.
- Der Medizinische Dienst soll verstärkt Versicherte beraten. Denkbar wäre dies, so die Bundesgesundheitsministerin, z.B. bei Verdacht auf Behandlungsfehler, vor Entscheidungen über schwerwiegende Operationen oder über unkonventionelle Heilmethoden.
- Und die Versicherten sollten aktiv von den Krankenkassen unterstützt werden, wenn es darum geht, Schadensersatzansprüche aus Behandlungsfehlern zu verfolgen. Damit werde es auch den Krankenkassen erleichtert, eigene Regressansprüche besser geltend zu machen.
Darüber hinaus sollten auch die individuellen Patientenrechte gestärkt werden. Hierzu gehört z.B. Aufklärung und Einwilligung vor einem Eingriff, die Dokumentation und das Recht zur Einsicht in die Patientenakte - Rechte, die lediglich durch die Rechtsprechung zur Arzthaftung entwickelt worden seien. Jetzt wolle die Ministerin prüfen, ob solche Rechte nicht sinnvollerweise in einem eigenen Patientenschutzgesetz zusammengefasst werden könnten.
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