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Pharmazeutisches Recht
Berlin: Jahresabschluss 1997, Haushaltsplan 1999, Beitragsstaffel 1999
Jahresabschluss 1997
Gemäß § 109 Abs. 3 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) genehmigen wir die Entlastung des Vorstandes durch Beschluss der Delegiertenversammlung vom 26. August 1998.
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, 17. Dezember 1998
Haushaltsplan 1999
Der Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) für das Kalenderjahr 1999 einschließlich des Stellenplans wird in der von der Delegiertenversammlung am 14. Oktober 1998 beschlossenen Fassung, der Investitionsplan und die Beitragsstaffel 1999 in der von der Delegiertenversammlung am 18. November 1998 beschlossenen Fassung festgesetzt.
Beschlossen: Berlin, den 14. Oktober 1998 Berlin, den 18. November 1998 Klaus Stürzbecher, Präsident Dr. Sabine Göhr-Rosenthal, Vizepräsidentin
Genehmigt: Gemäß § 108 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in der Fassung vom 20. November 1995 (GVBl. S. 805, 1996 S. 118) genehmigen wir den Wirtschaftsplan und die Festsetzung der Beiträge für das Jahr 1999.
Berlin, den 17. Dezember 1998 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Ausgefertigt: Berlin, den 17. Dezember 1998 Klaus Stürzbecher, Präsident Dr. Sabine Göhr-Rosenthal, Vizepräsidentin
Beitragsstaffel 1999
Die Delegiertenversammlung hat am 18. November 1998 beschlossen:
I. Beitragsstaffel 1999
Die Beiträge zur Apothekerkammer Berlin für das Kalenderjahr 1999 werden nach der folgenden Beitragsstaffel 1999 erhoben:
§1 - Umsatzbeiträge
Die Umsatzbeiträge von Kammerangehörigen, die eine Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke oder eine Genehmigung zur Verwaltung einer oder mehrerer Apotheken besitzen, betragen je Umsatzgruppe der einzelnen Apotheke für 1 Inhaber und Verwalter 1.1 Umsatzgruppe Jahresumsatz bis netto 200000 DM Jahresbeitrag 45 DM. Für jede weitere Umsatzgruppe von jeweils 50000 DM erhöht sich der Jahresbeitrag um 72 DM.
2 Pächter 2.1 Umsatzgruppe Jahresumsatz bis netto 200000 DM Jahrsbeitrag 30 DM. Für jede weitere Umsatzgruppe von jeweils 50000 DM erhöht sich der Jahresbeitrag um 50,40 DM.
3 Verpächter 3.1 Umsatzgruppe Jahresumsatz bis netto 200000 DM Jahresbeitrag 15 DM. Für jede weitere Umsatzgruppe von jeweils 50000 DM erhöht sich der Jahresbeitrag um 21,60 DM.
§2 - Feste Beiträge
Die Beiträge betragen für: a) Kammerangehörige, die abgesehen von einer Tätigkeit als Apothekenleiter ihren Beruf selbständig ausüben 300 DM Jahresbeitrag b) Kammerangehörige, die im Angestelltenverhältnis stehen und weder Apothekenleiter noch Verpächter sind 198 DM Jahresbeitrag c) Hochschullehrer und Kammerangehörige, die als Beamte oder Angestellte des Landes Berlin, des Bundes, der Länder, einer Körperschaft öffentlichen Rechts oder einer anerkannten Religionsgemeinschaft im Kammerbereich tätig sind und mindestens 50% ihrer Einkünfte aus dieser Tätigkeit beziehen 198 DM Jahresbeitrag d) Kammerangehörige, die nicht berufstätig sind 72 DM Jahresbeitrag e) Kammerangehörige, die ausschließlich außerhalb des Kammerbereichs berufstätig sind oder den Apothekerberuf nicht ausüben 90 DM Jahresbeitrag f) Kammerangehörige, die das 65. Lebensjahr überschritten haben oder Altersruhegeld erhalten und weder selbständig noch unselbständig oder als Verpächter ihren Beruf ausüben 36 DM Jahresbeitrag
II. Inkrafttreten
Die Beitragsstaffel 1999 tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.
Beschlossen: Berlin, 18. November 1998 Klaus Stürzbecher, Präsident Dr. Sabine Göhr-Rosenthal, Vizepräsidentin
Genehmigt: Berlin, 17. Dezember 1998 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Ausgefertigt: Berlin, 17. Dezember 1998 Klaus Stürzbecher, Präsident Dr. Sabine Göhr-Rosenthal, Vizepräsidentin
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