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BVA-Info
Apotheker ohne Abitur: Änderung der Approbationsordnungen
Diese Änderung der Approbationsordnung für ApothekerInnen wurde gleichzeitig mit der Änderung der Approbationsordnung für Tierärzte vom Bundesrat vorgenommen. Gleiches gilt auch für Ärzte und Zahnärzte. Die Fachgruppe PTA im BVA befasst sich derzeit damit, herauszufinden, welche Voraussetzungen etwa eine PTA erfüllen muss, um zum Pharmaziestudium zugelassen zu werden. Außerdem soll die Frage, ob dies auch für die Pharmazieingenieure gilt, geklärt werden.
Weitere Informationen folgen in Kürze. BVA Bundesvorstand, Bereich Presse, Tel. (04 21) 3965271, E-Mail: Presse@BVA-online.de
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