- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 49/1999
- Warnmeldung vor Rezeptfä...
DAZ aktuell
Warnmeldung vor Rezeptfälschungen
Im Rahmen meiner Überwachungstätigkeit habe ich die Mitteilung erhalten, dass in Apotheken meines Aufsichtsbereiches bereits mehrfach gefälschte Rezepte eingelöst wurden. Es handelt sich dabei um farbige Kassenrezeptvordrucke.
Allen Rezepten war bisher gemeinsam, dass als Kostenträger "Asystelle" oder "Asylstelle" eingetragen war. Die hinzugesetzten Städte differierten dabei ebenso (Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Herne, Bochum) wie die Namen der angeblichen Patienten. Auf den Rezepten war als verordnender Arzt z. B. ein Herr Dr. med. Müller, Dr. med. Müller-Senft, Dr. med. Roland Bismark, Dr. med. Jürgen Meyer oder ein Dr. med. Bender-Strauss angegeben. Die angeblichen Adressen und Telefonnummern des Arztes waren unterschiedlich (Bochum, Marl, Herne, Recklinghausen).
Als Vertragsarztnummer wurden bei allen o. g. Arztnamen entweder die "6225880092", die "185151861" oder "253051832" verwendet, als Kassen-Nr. die "4018826", die "3521800" oder "0598100". Auf allen Rezepten wurde das Arzneimittel "Nedolon P Tab. N2", oft in Kombination mit "Optipect forte N1" verordnet. Laut Auskunft der Sozialämter und der Ärztekammer existieren weder die Patienten noch die Ärzte.
Rechtlich könnte eine Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf Vorlage derartiger Dokumente durch eine Apotheke u. U. als eine Abgabe ohne Vorlage einer gültigen ärztlichen Verordnung angesehen werden. Eine solche Abgabe wäre dann nach § 96 Arzneimittelgesetz für die abgebende Apothekerin/den abgebenden Apotheker strafbewehrt.
Die hier vorliegenden Rezepte waren aufgrund der professionellen Aufmachung nicht ohne weiteres als Fälschungen zu erkennen. Momentan ist nicht abzuschätzen, welchen Umfang diese offensichtlich gut organisierte Fälschungsaktion hat.
Ich bitte deshalb um erhöhte Aufmerksamkeit in allen Apotheken, falls Ihnen Rezepte in der beschriebenen Art vorgelegt werden sollten. Bitte beliefern Sie bei Zweifeln die Rezepte zunächst nicht und behalten Sie diese ein, bis Sie durch Rückfrage beim verordnenden Arzt oder hier im Gesundheitsamt klären können, ob es sich um eine Fälschung handelt. Informieren Sie mich auf jeden Fall, wenn Ihnen eine Fälschung vorliegt, damit die weiteren rechtlichen Schritte nach Absprache mit den Sozialämtern und der Polizei eingeleitet werden können.
Erreichbar bin ich unter folgenden Anschlüssen: Telefon (02361) 534104 Telefax (02361) 534623
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.