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Bundesgesundheitsministerin Fischer: "Staaten behalten Kompetenz für Gesundheit
Die Tagung hatte das Bundesgesundheitsministerium mit dem Robert-Koch-Institut zusammen mit der EU-Kommission veranstaltet. Wie die Ministerin sagte, hat die Europäische Union (EU) nicht die ausschließliche Kompetenz für den Gesundheitsbereich. Die nationale Verantwortung der Mitgliedstaaten bleibe bestehen. Allerdings räumt Andrea Fischer ein Spannungsverhältnis zwischen dem freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt einerseits und der nationalen Gestaltung der Gesundheitssysteme andererseits ein. Dieses Spannungsverhältnis müsse politisch gelöst werden.
Als wichtige künftige Schritte nannte die Ministerin die Integration von Gesundheitsschutzaspekten in andere Politikfelder der Gemeinschaft sowie den Ausbau des Gesundheits-Informationssystems auf Gemeinschaftsebene.
Kastentext: Das neue Gesundheitsprogramm der EU...
...löst die bisherigen acht unterschiedlichen EU-Gesundheitsprogramme ab. Seine Schwerpunkte sind:
- verbesserte Information zur Entwicklung der öffentlichen Gesundheit,
- rasche Reaktion auf Gesundheitsgefahren,
- Berücksichtigung der für die Gesundheit entscheidenden Faktoren durch Gesundheitsförderung und Prävention.
Kastentext: Amsterdamer Vertrag
Der Amsterdamer Vertrag erweitert die Rechtsgrundlage für gesundheitspolitische Maßnahmen. Er tritt Mitte 1999 in Kraft. Artikel 152 sieht eine neue erweiterte Gesundheitskompetenz der Europäischen Union vor, die umgesetzt werden muß.
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