BVA stellt Positionen vor
Die hier vorgelegten Positionen dienen auch als Standpunkt für die bevorstehenden Gespräche zur Gesundheitsreform 2000, in die der BVA mit eingebunden werden wird. In einem ersten Gespräch mit der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD, Gudrun Schaich-Walch, sind diese Positionen bereits diskutiert worden.
1.Die Apotheke der Zukunft muss folgende Kriterien erfüllen:
- Arbeitsplatzsicherung, gegen Zersplitterung von Arbeitsplätzen
- wirtschaftliche Stabilität z.B. durch Honorierung von bestimmten Dienstleistungen
- Spezialisierung der Apotheke oder einzelner Mitarbeiter
- Qualitätssicherung
2.Fortsetzung der solidarischen Finanzierung der GKV - die Sozialversicherungsbeiträge werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
3.Kostenlose Mitversicherung nur noch für Kinder; Überprüfung der kostenlosen Mitversicherung aller übrigen Familienmitglieder; möglicherweise einkommensabhängig gestaffelter Zuschlag
4. Beibehaltung eines bestimmten Leistungskatalogs als Basisversorgung, Weiterentwicklung und ständige Fortschreibung dieses Leistungskatalogs unter Einbeziehung von Patientenvertretern und von sämtlichen Leistungserbringern
5.Globalbudget ja, aber nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Ein Gremium von Politikern, den Leistungserbringern und GKV muss über das Globalbudget entscheiden
- Keine sektoralen Budgets, da diese den Handlungsspielraum der Leistungserbringer zu sehr beschränken würden
- Das Gobalbudget muss zeitlich befristet sein mit Freigabe der Sektoren untereinander
- Anpassung des Globalbudgets z.B. an die Grundlohnsumme und an die demographische Entwicklung
6.Bessere Organisation des Gesundheitswesens, um Geldverschwendung zu vermeiden (Fachleute schätzen die Rationalisierungsressourcen im Gesundheitswesen auf 10-70 Milliarden DM)
7.Erstellung von Vollkostenrechnungen bei chronischen Krankheiten anstelle von sektoralen Betrachtungen und Budgets - Disease Management, Stichwort: "Sparen mit Arzneimitteln"
8.Installierung von Qualitätssicherung im gesamten Gesundheitswesen
9.Einbeziehung von Leistungserbringern und Patientenvertretern bei Entscheidungen über Neuaufnahme oder Ausgrenzung von Leistungen
10.Keine Positivliste
Argumente gegen eine globale Positivliste:
- entspricht einer Zweitzulassung
- erschwert die Aufnahme von Innovationen ins Behandlungskonzept
- Gefahr der Willkür bei der Aufnahme von Arzneimitteln in eine solche Liste
- Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit
- Keine Kostenersparnis
11.Bessere Verzahnung von stationärer und ambulanter Behandlung im Arzneimittel- und Hilfsmittelbereich:
- bessere Nachbetreuung der Patienten z.B. durch Anrufe zu Hause - dies lässt sich ohne großen Aufwand durchführen
- "Apotheke mobil" - die Apotheker gehen zum Patienten nach Hause und beraten ihn am Krankenbett über die richtige Arzneimittelanwendung
- Hinzuziehung von Spezialkräften wie Krankenschwestern, die den Patienten zu Hause aufsuchen
- Der Apotheker ist der Koordinator, der den Patienten durch den Dschungel des Gesundheitswesens lotst (z.B. Vermittlung von Selbsthilfegruppen)
12.Forcierung sinnvoller ambulanter Therapien anstelle der teuren stationären Behandlung; Umleiten der entsprechenden Gelder in den ambulanten Bereich
13.Erhöhung der Transparenz im Gesundheitswesen
14.Stärkere Kontrolle der Leistungserbringer unter Einbeziehung der Patienten (Überprüfung der abgerechneten Leistungen)
15.Öffentliche Dokumentation von Qualität - z.B. Erfolgs- und Infektionsraten bei Operationen, Anzahl der durchgeführten Operationen
BVA Bundesvorstand, Bereich Presse, Insa Heyde, Waller Heerstr. 48, 28217 Bremen, www.BVA-online.de, Tel. (0421) 3965271, Fax (0421) 3965275, Presse@BVA-online.de
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.