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Berlin gab Anstoß: Bundesrat will Apothekengesetz ändern

BONN (im). Der Bundesrat hat erneut einen Entwurf zur Änderung des Apothekengesetzes - auf Antrag Berlins - am 26. Februar verabschiedet. Dieser sieht eine Ausweitung der Kompetenzen der Krankenhausapotheker zu Lasten der öffentlichen Apotheke vor. Dr. Johannes Pieck von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - ABDA lehnte den Vorstoß aus ordnungspolitischen und qualitativen Gründen ab (siehe dazu AZ Nr. 9 vom 1.3.).


Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Versorgung von Klinikambulanzen und Rettungsdiensten durch Krankenhausapotheken und die Versorgung von Pflegeheimen durch Offizinen oder Klinikapotheken neu zu regeln. Mit einer Ergänzung des Apothekengesetzes soll durch eine vertragliche Regelung zwischen Heimträgern und öffentlichen Apotheken die Arzneimittelversorgung verbessert werden, heißt es im Gesetzentwurf weiter. Darüber hinaus soll es erlaubt werden, in dringenden Fällen aus stationärer oder ambulanter Behandlung entlassenen Patienten bestimmte Arzneimittel aus Beständen der Krankenhausapotheke mitzugeben. Konkret soll dies für die Überbrückung des Wochenendes oder des Feiertags gelten. Damit könnten Arzt- und Apothekenbesuche direkt nach der Entlassung aus der Klinik vermieden und Kosten gespart werden, so der Gesetzentwurf.
Öffentlichen Apotheken soll ein schriftlicher Vertrag mit den Trägern von Heimen gestattet werden, um die Bewohner nahegelegener Heime mit Arzneimitteln zu versorgen.
Darüber hinaus wird eine Ausnahme vom Abspracheverbot zwischen Apothekenleitern und Ärzten vorgesehen. Wegen der besonderen Anforderungen bei der Herstellung von Zytostatika sollen öffentliche Apotheken künftig anwendungsfertige Zubereitungen, die im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs hergestellt wurden, unmittelbar an den Arzt abgeben dürfen. Begründet wird dies damit, dass nur einzelne Offizinen dazu in der Lage seien und solche Präparate den Patienten aus Sicherheitsgründen nicht ausgehändigt werden sollten.
Einen identischen Gesetzentwurf hatte der Bundesrat bereits im Juli 1997 im Bundestag eingebracht, der jedoch nicht bis zum Ende der vergangenen Legislaturperiode behandelt worden war. Diesen Entwurf erhält die Bundesregierung, die ihn innerhalb von sechs Wochen mit einer Stellungnahme an den Bundestag weiterleiten muß.

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