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- AZ 49/2000
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Randnotitz
GKV: Änderung der Negativliste in Kraft
(diz). Die "Änderungsverordnung der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung", kurz Negativlisten-Rechtsverordnung genannt, ist am 29. November 2000 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat am 30. November in Kraft. Die Rechtsverordnung ist wirkstoff- bzw. wirkstoffkombinationsbezogen und enthält keine Auflistung von Fertigarzneimitteln. Erst nach dem 30. November 2000 kann der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Übersicht über die durch die Rechtsverordnung ausgeschlossenen Fertigarzneimittel erstellen. In der verkündeten Rechtsverordnung finden sich in Anlage 1 "chemisch definierte arzneiliche Wirkstoffe, die in fixen Kombinationen (ggf. mit bestimmten Kombinationspartnern) unwirtschaftlich sind", in Anlage 2 chemisch definierte Stoffe, ferner Stoffgemische, Enzyme und anderen Zubereitungen aus Naturstoffen, bestimmte Infusionslösungen, Badezusätze und Bäder sowie Arzneimittel der Phytotherapie, der Homöopathie und der besonderen Therapierichtung.
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