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DAZ aktuell
Verordnungsentwurf zu Nahrungsergänzungsmitteln zurückgestellt
Hintergrund: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland, da durch die bestehenden Vorgaben bei der Klassifizierung Vitamin-angereichter Lebensmittel de facto der freie Warenverkehr mit anderen Mitgliedstaaten behindert werde.
Die Klage richtet sich gegen die Vorgabe, dass Vitaminprodukte als Arzneimittel eingestuft werden, wenn sie die dreifache von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlene Tagesdosis überschreitet. Die Kommission wendet sich dabei gegen die auf rein qualitiativen Kriterien beruhenden Abgrenzungen, weil dadurch die unterschiedlichen Vitamineigenschaften und unterschiedliche Risiken einer Überdosierug unberücksichtigt blieben. Die EU-Kommission regt als weniger restriktive Regelung an, für jedes Vitamin einen Grenzwert festzulegen, oberhalb dessen eine Zubereitung als Arzneimittel gilt.
Im geplanten Verordunungsentwurf war bei der Dosierung als Kriterium zur Abgrenzung für Vitamine die DGE-Empfehlung zu Grunde gelegt worden. Vor Entscheidung der anhängigen Klage sieht daher das Ministerium keine Chance, dass eine entsprechende Verordnung das EU-Notifizierungsverfahren passieren könnte.
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