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DAZ aktuell
Mit Ochratoxin A belastete Lebensmittel - Vorsorge notwendig
Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit wurde vo Bundesministerium für Gesundheit das Forschungsprojekt Belastung des Verbrauchers und der Lebensmittel mit Ochratoxin A (11/1995 bis 12/1998) in einem Forschugsverbund mit dem Ziel gefördert, alle relevanten Lebensmittelgruppen auf Ochratoxin A zu untersuchen und die Belastung der Verbraucher in Abhängigkeit von den Verzehrgewohnheiten zu ermitteln. Insgesamt wurden bundesweit 6476 Lebensmittelproben und 1810 Blutserumproben untersucht.
Im Rahmen einer Befraung standen für die repäsenetative Ermittlung der Verzehrgewohnheiten und der daraus abzuleitenden Ochratoxine-A-Aufhnehman 2005 Personen über 14 Jahre und 574 Kinder / Jugendliche (< 14 Jahre) zur Verfügung. Die Bewertung der Ochratoxin-A-Gehalte von 927 Blutseren in Verbindung mit den Ernährungsgewohnheiten erfolgte gesondert und zusätzlich zu der allgemeinen Erhebung der Verzehrsdaten.
Ochratoxin A nachgewiesen, ...
Die Untersuchungen erbrachten den Nachweis von Ochratoxin A in 57,2% aller untersuchten Lebensmittelproben, jecoh nur 0,5% der Werte lagen im erhöhten Bereich. Es zeigte sich, dass auf Grund der hohen Verzehrmengen vor allem Getreide und Getreideprodunkte, darunter Vollkornprodukte und Roggen, zur Ochratoxin-A-Exposition beitragen, gefolgt von Kaffee, sonstigen Getreideprodukten, Bier, Fleisch, Wurst und Käse. Bei Kindern tragen wegen des erhöhtenVerzehrs roter Traubensaft sowie Nüsse,Trockenfrüchte und Schokolade mit einem höheren Anteil als bei Erwachsenen zur Ochratoxin-A-Aufnahme bei.
Der Nachweis des Ochratoxins A in über 90 %der Blutproben weist auf eine kontinuierliche Langzeitaufnahme dieses krebserregenden Stoffes hin, dem die Bevölkerung vom Neugeborenen bis zum Greis ausgesetzt sein kann. Die Studie macht deutlich,dass einige Lebensmittelgruppen einen besonderen Beitrag für die Ochratoxin-A-Aufnahme leisten.
... aber keine akute Gefährdung
Obgleich bei einem Vergleich mit international anerkannten Bewertungen zur Risikoabschätzung nicht von einer akuten Gefährdung ausgegangen werden kann, ist eine Minimierung der Belastung des Verbrauchers mit Ochratoxin A aus Vorsorgegründen anzustreben. Das Bundesministerium für Gesundheit sieht sich deshalb in seiner Auffassung bestätigt, aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes Regelungen zur Beschränkung von Ochratoxin A in Lebensmitteln zufordern. Es ist bereits vor einiger Zeit an die Europäische Kommission herangetreten,die auf Drängen auch der Bundesregierung nunmehr Vorschläge für Rechtsvorschriften zur Beratung im zuständigen Sachverständigenausschuss der Gemeinschaft vorgelegt hat. Das Bundesministerium für Gesundheit wird weiter darauf hinwirken, dass diese Beratungen beschleunigt zu einem den vorbeugenden Verbraucherschutz gewährleistenden Ergebnis führen.
Ein Forschungsprojekt des Bundesgesundheitsministeriums kam zu dem Ergebnis, dass in über der Hälfte der untersuchten Lebensmittelproben das Mykotoxin Ochratoxin A nachgewiesen werden kann. Allerdings lagen nur 0,5%der Werte in einem erhöhten Bereich.Dennoch fordert das Bundesgesundheitsministerium aus Gründen der Vorsorge, Regelungen zur Beschränkung von Ochratoxin A in Lebensmitteln einzuführen.
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