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Berichte
Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz: Herstellung von Parenteralia in der Apoth
Für die patientenbezogene aseptische Herstellung als "besondere Rezeptur" sind einerseits spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten, andererseits eine besondere räumliche und technische Ausstattung erforderlich. Für interessierte Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen bestand die Möglichkeit, sich über die notwendigen Voraussetzungen zu informieren.
Zytostatika
Am 8. Mai und 29. Mai 1999 fanden jeweils ganztägige Fortbildungsveranstaltungen zur Organisation und Durchführung der Zytostatikaherstellung in der Apotheke statt. Teilnehmer waren in erster Linie Offizinapothekerinnen und -apotheker, aber auch Kolleginnen und Kollegen aus PTASchulen und Krankenhausapotheken sowie PTA. Im Verlauf des Seminars wurden rechtliche Grundlagen und Maßnahmen zum Personenschutz sowie zur Qualitätssicherung beim Umgang mit Zytostatika vorgestellt.
Im Laufe des Tages blieb es nicht nur bei der Theorie, vielmehr übten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Umgang mit speziellen Hilfsmitteln zur Zytostatikaherstellung. Der Teil "Herstellung besonderer Darreichungsformen" des Seminarblockes3 der Weiterbildung in Offizin-Pharmazie fand jeweils am 17. April, 4. September, 24. Oktober und 21. November 1999 statt. Der dort vermittelte Weiterbildungsstoff umfasst die Herstellung applikationsfertiger Zytostatikazubereitungen und Mischinfusionen in der Apotheke sowie Grundlagen parenteraler Ernährung. Auch hier wurden sowohl die wesentlichen Aspekte von Personenschutz und Qualitätssicherung besprochen als auch praktische Übungen durchgeführt.
Nutzen für die öffentliche Apotheke abwägen
Sowohl die "freiwillige" Fortbildungsveranstaltung als auch das (im Rahmen der Weiterbildung in Offizin-Pharmazie obligatorische) Weiterbildungsseminar stießen auf reges Interesse, wenn auch der praktische Nutzen für die eigene berufliche Zukunft von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des letzteren kritisch beurteilt wurde. Dies liegt nicht zuletzt in der Tatsache begründet, dass sich nur für eine begrenzte Anzahl öffentlicher Apotheken die Einrichtung von Räumlichkeiten und deren technische Ausstattung zur aseptischen Herstellung von Zytostatika oder Mischinfusionen lohnt. Dennoch zeigten gerade die vielen Anmeldungen für die Fortbildungsveranstaltungen im Mai, dass dringendes Interesse an Seminaren dieser Art besteht. Der Wissenstransfer von hochspezialisierten Abteilungen einer Krankenhausapotheke hin zu öffentlichen Apotheken kann vielleicht zur "Entmystifizierung" der Herstellung "besonderer Darreichungsformen" dienen. Zugleich bietet er interessierten Kolleginnen und Kollegen einen Überblick, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wenn sie die Herstellung applikationsfertiger Zytostatika oder Mischinfusionslösungen in der Apotheke planen.
Gerade für die Entscheidung, ob sich die eigene Herstellung in diesem Bereich lohnt oder ob entsprechende Rezepturen sinnvoller z. B. bei einer Krankenhausapotheke, die über eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG verfügt, in Auftrag gegeben werden, können diese Kenntnisse hilfreich sein. Nicht zuletzt ist die Durchführung derartiger Seminare Bestandteil der kollegialen Kooperation zwischen Krankenhausapotheke, Offizin und Lehranstalten.
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