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Berlin: Verdacht auf Kettenbildung
Weiterhin richtet sich der Verdacht gegen zwei Firmen, die mit den jeweiligen Existenzgründungen der mutmaßlichen Kettenapotheken befasst waren. Ein Apothekenleiter steht im Verdacht, gegen § 23 Apothekengesetz verstoßen zu haben, indem er eine Apothekenkette gebildet hat und neben seiner eigenen Apotheke vier weitere über Strohmänner betreibt, an denen er finanziell und persönlich beteiligt ist. Dies stellt einen Verstoß gegen das Fremd- und Mehrbesitzverbot dar sowie das Betreiben von Apotheken ohne Erlaubnis.
Die Staatsanwaltschaft und die Polizei haben gemeinsam mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit fünf Apotheken in Hohenschönhausen, Weißensee und Lichtenberg sowie zwei "Existenzgründungsfirmen" durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin ermittelt gegen fünf Berliner Apotheken wegen des Verdachts der Kettenbildung. Weiterhin richtet sich der Verdacht gegen zwei Firmen, die mit den jeweiligen Existenzgründungen der mutmaßlichen Kettenapotheken befasst waren.
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