BVA-Info

Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld neu geregelt

Ab Januar nächsten Jahres haben mehr Eltern Anspruch auf Erziehungsgeld. Sie dürfen mehr Stunden Teilzeit arbeiten, haben einen Rechtsanspruch auf Stundenreduzierung und können den Erziehungsurlaub gemeinsam nehmen. Entsprechende Neuregelungen im Bundeserziehungsgeldgesetz hat das Bundeskabinett Ende März beschlossen.

Die Neuregelungen haben allerdings einen Haken: Der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit gilt nur für Betriebe ab 15 Mitarbeitern. Mit ihrem Wunsch, Betriebe ab 5 Mitarbeitern in die Regelung einzubeziehen, ist Familienministerin Christine Bergmann am Einspruch des Wirtschaftsministers Werner Müller gescheitert. Die neue Rechtslage ab nächtem Jahr fassen wir hiermit zusammen:

Erziehungsgeld

Die Höhe des Erziehungsgelds bleibt gleich. Sie beträgt 600 Mark. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt steht das Geld allen zu, die weniger als 100000 Mark netto pro Jahr verdienen. Der Anspruch auf volle zwei Jahre Erziehungsgeld ist an niedrige Einkommen gebunden. Neu ist ein Budget-Angebot: Wer nur ein statt zwei Jahre Erziehungsgeld in Anspruch nimmt, erhält künftig 900 statt 600 Mark pro Monat.

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen für den Bezug von Erziehungsgeld ab dem siebten Lebensmonat des Kindes werden um rund zehn Prozent angehoben. Eltern mit einem Kind dürfen maximal 32200 Mark netto pro Jahr verdienen. Für allein Erziehende liegt die Höchstgrenze bei 26400 Mark netto. Für jedes weitere Kind wird der Kinderfreibetrag von 4200 auf 4800 Mark im Jahr 2001 bis zu 6140 Mark im Jahr 2003 angehoben.

Teilzeitarbeit

Wer seinen Anspruch auf Erziehungsgeld nicht verlieren wollte, durfte bisher höchstens 19 Stunden pro Woche arbeiten. Die Stundenzahl ist jetzt auf 30 Stunden erhöht worden. Neu ist, dass beide Elternteile gleichzeitig Erziehungsurlaub nehmen können - egal ob sie verheiratet sind oder nicht. In diesem Fall dürfen beide jeweils 30 Stunden Teilzeit arbeiten, insgesamt also 60 Stunden. Auf die Stundenreduzierung haben sie einen Rechtsanspruch - allerdings nur, wenn ihr Arbeitgeber mindestens 15 Personen beschäftigt. Den durchschnittlich 5,5 Angestellten in Apotheken hilft der Anspruch also nicht weiter - sie müssen eine Teilzeitregelung persönlich aushandeln. Die Erhöhung der Stundenzahl eröffnet aber deutlich mehr Spielräume. Insbesondere die 50 Prozent der Angestellten, die ohnehin schon Teilzeit arbeiten, sind jetzt nicht mehr an den engen Rahmen von 19,5 Stunden pro Woche gebunden.

Erziehungsurlaub

Die drei Jahre Erziehungsurlaub können künftig gesplittet werden. Zwei Jahre müssen nach der Geburt genommen werden, das dritte Jahr kann bis zum 8.Geburtstag des Kindes aufgespart werden, also etwa bis zur Einschulung des Kindes. Einer solchen Aufteilung muss der Arbeitgeber allerdings zustimmen. Wird der Erziehungsurlaub unterbrochen, kann später eine Teilzeitregelung abgelehnt werden.

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