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QMS: Leitlinien statt Qualitätsstandards
Solange sich die ABDA mit QMS für Apotheken beschäftigt, wurden Qualitätsstandards für die inhaltliche Arbeit der Apotheken angekündigt. Dies geht auf eine Entscheidung des Deutschen Apothekertages von 1996 zurück. Seit sich die Veröffentlichung der ersten Standards abzeichnet, wurden die Stimmen lauter, die vor einer zu starken Verbindlichkeit dieser Regelungen warnen, beispielsweise auf einer Veranstaltung der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) im Februar in Würzburg (siehe DAZ 2000, Nr. 9 und 11). Auf der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer am 4. Mai in Heidelberg lagen nun die ersten Regelungen dieser Art zur Beschlussfassung vor. Doch wurden die Standards sozusagen in letzter Minute in "Leitlinien zur Qualitätssicherung" umbenannt.
Optimales Vorbild statt Pflicht für alle
Diese wichtige Änderung der Bezeichnung soll verhindern, dass die Regelungen als anerkannter Stand der pharmazeutischen Wissenschaften "durch die Hintertür" zur verbindlichen Vorschrift für alle Apotheken werden. Denn der Stand der Wissenschaft bindet alle Apotheken, unabhängig von einem individuellen QMS. Die Inhalte der Leitlinien stellen aber in vieler Hinsicht theoretische Idealabläufe dar, die zumeist nicht gelebte Wirklichkeit sind. Sie können damit insgesamt noch nicht als zwingender Anspruch an alle Apotheken verstanden werden. Doch bilden sie eine wichtige Zielsetzung für die laufende Qualitätsverbesserung in Apotheken und übernehmen damit eine zentrale Aufgabe im Rahmen von QMS.
Als "Standards" könnten die Regelungen dagegen nur bezeichnet werden, wenn sie von einer großen Zahl von Apotheken akzeptiert und praktiziert würden. Als "Leitlinien" sind sie nun erst einmal in der Standesöffentlichkeit zu diskutieren. Zudem helfen sie den QMS-aktiven Apotheken bei der Formulierung ihrer individuellen Prozesse. Die Leitlinien enthalten Hinweise, welche Schritte in solche Prozesse aufgenommen werden sollten. Ihre Praktikabilität auf breiter Basis müssen die Leitlinien aber erst noch unter Beweis stellen.
Daneben dürften die Leitlinien auch die QMS-Projekte einzelner Länderkammern beeinflussen. So hat die Kammer in Schleswig-Holstein den Termin für die Entscheidung über die Zertifizierungssatzung bewusst erst nach der Verabschiedung der ersten Leitlinien angesetzt.
Rezertifizierung in Niedersachsen
Besonders wichtig dürften einzelne Leitlinien für die Apotheken mit einem QMS-Zertifikat der Apothekerkammer Niedersachsen werden. Denn dort werden ab März 2001 die ersten Rezertifizierungen in Offizinapotheken fällig sein, die drei Jahre zuvor ihr erstes Zertifikat erhielten. Dazu gehören zwei Prozesse zur Beratung bei der Belieferung ärztlicher Verordnungen und im Rahmen der Selbstmedikation. Letzterer soll durch Anlagen für mindestens drei Indikationsgebiete konkretisiert werden. Für diese beiden bedeutenden und inhaltlich schwer fassbaren Prozesse sollten die Leitlinien eine wichtige Orientierung bieten.
Als weitere Bedingungen für die Rezertifizierung schreibt die jüngst verabschiedete QMS-Satzung der Apothekerkammer Niedersachsen (siehe DAZ 19/2000, S. 124 f.) vor, dass die internen Überprüfungen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden und zudem eine Eigenrevision stattfindet.
Das Qualitätsmanagementsystem (QMS) der Apotheken in Deutschland tritt in eine neue Phase. Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer beschloss am 4. Mai die ersten "Leitlinien zur Qualitätssicherung", die ursprünglich als "Qualitätsstandards" geplant waren. Damit stehen nach den bisherigen formalen Regelungen im Rahmen der bundesweiten Mustersatzung der ABDA erstmals auf Bundesebene inhaltliche Aussagen zur Gestaltung von QMS in Apotheken zur Verfügung.
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