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Pharmazeutisches Recht
Tierarzneimittel nach § 105 AMG
Die erste Bekanntmachung vom 20.April 2000 beschäftigt sich mit Verzicht, Wiederaufgreifen, Einreichen von Unterlagen gemäß 10.Änderungsgesetz zum Arzneimittelgesetz. Die zweite Bekanntmachung vom 9.Mai 2000 ist eine Veröffentlichung von Namen und Adressen der vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin bestellten Gegensachverständigen. Der Bundesanzeiger kann bezogen werden von der Bundesanzeiger Verlagsges. MbH, Postfach 100534, 50445 Köln.
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