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Aspirin erhält Zulassung bei Migräne

Aktuelle Nachricht für Migränepatienten: Mit "Aspirin Migräne" hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum ersten Mal einem Monopräparat mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure die Zulassung für diese Indikation erteilt. Es soll ab August 2000 rezeptfrei in der Apotheke erhältlich sein.

In den Empfehlungen der Deutschen Migräne- und Kopfschmerz-Gesellschaft wird Acetylsalicylsäure bei leichten und mittelschweren Migräne-Attacken bereits seit langem empfohlen. Allerdings erfolgte die Gabe bislang nicht allein, sondern in Kombination mit einem Motilitätsverstärker, durch den sowohl die Begleitsymptomatik Übelkeit und Erbrechen als auch die Resorption und Wirkung der Acetylsalicylsäure verbessert werden sollte. Die neuentwickelte Aspirin Migräne-Brausetablette macht diese Kombination nun überflüssig. Neben dem Wirkstoff (500 mg ASS pro Brausetablette, 2 Stück sollten jeweils eingenommen werden) enthält Aspirin Migräne ein Puffersystem aus Natriumcitrat und Citronensäure sowie den Brausesatz, bestehend aus Natriumhydrogencarbonat und Natriumcarbonat. Dieses Puffersystem ermöglicht eine ausreichende Verfügbarkeit des Wirkstoffs und gleichzeitig gute Verträglichkeit ohne Begleitmedikation. Da die Motilitätsverstärker verschreibungspflichtig sind, ermöglicht Aspirin Migräne außerdem erstmals die Behandlung von Migräneattacken allein mit einem verschreibungsfreien Arzneistoff. Dies ist einerseits eine Chance für eine eigenverantwortliche Selbstmedikation der Migräne, erhöht allerdings bei ungenauer oder fehlender Diagnose auch die Gefahr von arzneimittelinduziertem Kopfschmerz. Aspirin Migräne ist also nicht nur eine Hoffnung für Migränepatienten, sondern sicher auch ein Kandidat für eine intensive Beratungstätigkeit in der Apotheke. ral

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