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- DAZ 27/2000
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Pharmazeutisches Recht
AK Bayern: Satzungs- und Ordnungsänderungen
Die Änderung wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit mit Schreiben vom 13. 6. 2000 (VII 2/8601-1/2/00) genehmigt. §1 Änderung der Gebührenordnung Die Gebührenordnung vom 31. 5. 1995 (Pharm. Zeitung v. 20. 7. 1995, S. 2649), wird wie folgt geändert: 1. Im Gebührenverzeichnis (Anlage zur Gebührenordnung) wird nach Ziffer 3 folgende Ziffer 4 eingefügt: "4. Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems 4.1 Teilnahme am Einführungsseminar 2000,- DM 4.2 Zertifizierungsverfahren 1500,- DM 4.3 Wiederholte Inaugenscheinnahme 800,- DM 4.4 Rezertifizierungsverfahren 1000,- DM 4.5 Rücknahme der Zertifizierung 300,- DM 4.6 Widerruf der Zertifizierung 1000,- DM 4.6.1 Widerruf ohne Inaugenscheinnahme 300,- DM 4.7 Für die Ablehnung und die Rücknahme eines Antrags auf Zertifizierung oder Rezertifizierung sowie für Rechtsmittel gegen Entscheidungen im Rahmen der Satzung zur Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems in Apotheken gelten die Art. 8 und 9 des bayerischen Kostengesetzes (KG) entsprechend." 2. Die bisherigen Ziffern 4 und 5 (Anhang) werden Ziffern 5 und 6. §2 Änderung der Hauptsatzung In §7 Abs. 3 der Hauptsatzung vom 27. 9. 1958, zuletzt geändert am 24. 6. 1998 (Pharm. Zeitung v. 6. 8. 1998, S. 2764), werden die Worte "des Absatzes 4" durch die Worte "des Absatzes 2" ersetzt. §3 Änderung der Beitragsordnung In §4 Abs. 2 Satz 2 der Beitragsordnung vom 26. 11. 1986, zuletzt geändert am 12. 6. 1996 (Pharm. Zeitung v. 27. 6. 1996, S. 2470), wird das Wort "Grundbeitrages" durch das Wort "Beitrages" ersetzt. §4 Änderung der QMS-Satzung Die Satzung zur Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems in Apotheken - QMS-Satzung vom 24. 11. 1999 (Pharm. Zeitung v. 20. 1. 2000, S. 89) wird wie folgt geändert: 1.§3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: "§2 Abs. 4 Sätze 1 und 2 gelten für die Auditoren entsprechend." 2.Im Qualitäts-Zertifikat (Anlage 2) werden in der Unterschriftszeile neben den Worten "Der Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer" die Worte "Der Vorsitzende der Zertifizierungskommission" eingefügt. §5 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2000 in Kraft München, den 26. Juni 2000 (Johannes M. Metzger) Präsident
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