- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 3/2000
- QMS: Keine Bevormundung, ...
DAZ aktuell
QMS: Keine Bevormundung, sondern Hilfestellung
Das Gesundheitsreformgesetz verdiene seinen Namen nicht, so kritisierte Schmall das Anfang des Jahres in Kraft getretene Reformpaket der Bundesregierung. Es habe in den letzten Jahren kaum ein Gesetz gegeben, dem so viele "Pleiten, Pech und Pannen" widerfahren seien, angefangen bei Gesetzesberatungen über nicht beschlossene Vorlagen, fehlende Seiten der Beschlussfassung bis hin zum Scheitern im Bundesrat, auch an den SPD-geführten Ländern.
Benchmarking-Modell nicht realisiert
Wäre das Benchmarking-Modell, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, verwirklicht worden, wären die Konsequenzen hieraus für Apotheker und erst recht für die Patienten "katastrophal" gewesen, so der BAK-Präsident. Die Arzneiausgaben hätten in diesem Jahr gegenüber 1999 um etwa 3,5 bis 4 Mrd. DM zurückgefahren werden müssen. Zur Erinnerung: Nach dem Benchmarking-Modell hätte das Arzneimittelbudget auf Grundlage des Durchschnittswertes der drei Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) mit dem niedrigsten Verordnungsvolumen berechnet werden müssen. Hochrechnungen zeigten bereits, dass nur sieben der 23 KVen das Budget für 1999 einhalten könnten – dies spreche für sich, so Schmall.
Aber auch das derzeitige Budget reiche nicht aus. Hauptgründe hierfür seien die sich ändernde Alters- und Morbiditätsstruktur der Bevölkerung, die Mehrwertsteuer, die so genannte Chronikerregelung und die zum 1. Januar 1999 verringerte Patientenzuzahlung. Wenn auch der Gesetzentwurf aufgrund solcher Argumente leicht entschärft wurde – das Arzneibudget sollte dann auf Grundlage des Durchschnittswertes aus dem unteren Drittel der KV-Regionen mit den niedrigsten Arzneiausgaben gebildet werden –, so wurde das Benchmarking-Modell letztendlich zurückgezogen, da das Reformwerk dadurch der Zustimmung des Bundesrats bedurft hätte.
Dennoch, so Schmall, dies sei kein Grund zum Aufatmen. Bisher sei es nicht gelungen, budgetablösende Richtgrößen zu etablieren, eine Anpassung der Arzneibudgets für das Jahr 2000 nach den Vorschriften des SGB V sei bisher in keiner KV erfolgt. So bleibe derzeit zwischen dem gültigen Budget und den erforderlichen Anpassungen (§ 84 SGB V) eine Unterdeckung von 5 Mrd. DM. Budgetüberschreitungen bzw. ein Gegensteuern der Ärzte seien daher vorprogrammiert.
Positivliste hilft nicht sparen
Die vieldiskutierte Positivliste wurde dagegen als "Liste erstattungsfähiger Arzneimittel" in das Gesetz aufgenommen. Eine neu zu etablierende Kommission soll bis 30. Juni 2001 eine entsprechende Vorschlagsliste erstellen, die dann vom Bundesgesundheitsministerium als Rechtsverordnung erlassen werden soll. Schmall zeigte sich skeptisch, dass sich dieser Termin angesichts der Vielzahl von Arzneistoffen und der Detailprobleme werde halten lassen. Außerdem müsse der Bundesrat der Rechtsverordnung zustimmen, was derzeit mehr als fraglich sei. Wenn man einerseits auch Verständnis dafür haben könne, dass sich Ärzte mit einer Positivliste mehr Sicherheit bei der Verordnung versprächen, so müsse man andererseits betonen, dass mit dieser Liste die Arzneitherapie nicht besser werde und keine Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen würden, es komme vielmehr zu Substitutionseffekten.
Apotheker dürfen Daten nutzen
Die Krankenkassen hatten versucht, sich ein Monopol auf die bei den Apothekenrechenzentren anfallenden Daten zu sichern. Dies hätte bedeutet, dass nicht einmal die Apotheker selbst die Daten hätten nutzen dürfen. Diese geplante Neuregelung von § 300 Abs. 2 SGB V konnte noch dahingehend abgeändert werden, dass die Rechenzentren die Daten für im Sozialgesetzbuch bestimmte Zwecke verarbeiten und nutzen dürfen, bei Anonymisierung der Daten auch für andere Zwecke.
Nicht nur Importe
Auch die von der Regierung geplante Regelung zur Abgabe von Importarzneimitteln konnte entschärft werden. Ursprünglich war vorgesehen, die Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel zur Regelversorgung zu machen. Die Regierung habe aber wohl eingesehen, so Schmall, dass aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Importen die Versorgung der Versicherten unzumutbar belastet hätte. Jetzt könne auf Grundlage von Rahmenverträgen, wie sie z. B. seit Jahren bestünden, eine praktikable Abgabe von Importen vereinbart werden.
Realität: Einkaufsmodelle
Auseinandersetzen müsse man sich in Zukunft mit der vorgesehenen integrierten Versorgung: Krankenkassen dürfen mit KVen, aber auch mit Gruppen von Leistungsanbietern Verträge abschließen. Dies bedeute, dass Einkaufsmodelle realisierbar seien. Hier müssten die Apotheker überlegen, ob und, wenn ja, wie sie sich hier einbringen könnten. Verträge gegen Apotheken- oder Arzneimittelgesetz dürften allerdings nicht abgeschlossen werden.
Zur Qualitätssicherung verpflichtet
Das Reformgesetz verpflichtet jetzt nicht nur Ärzte und Krankenhäuser zu Maßnahmen der Qualitätssicherung, sondern auch die Apotheker. Alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Leistungen auf der Grundlage einheitlich definierter Standards erbracht werden. Dies könne in der Apotheke z.B. über Qualitätsmanagementsysteme (QMS) erfolgen. Nach anfänglichen kontroversen Diskussionen habe sich, so der BAK-Präsident, die Einsicht durchgesetzt, dass ein QMS keine Bevormundung des Apothekers darstelle, sondern eine Hilfestellung sei, den Versorgungsauftrag zu erfüllen und weiterzuentwickeln und auch eine Verbesserung von Betriebsabläufen resultieren könne.
Ein zertifiziertes QMS könnte sogar dazu geeignet sein, so Schmall mit Blick in die Zukunft, die staatliche Aufsicht zu bündeln und auszudünnen. Als wichtig erachtete er es dabei, die Anforderungen an QMS selbst und bundeseinheitlich zu definieren und nicht durch Dritte fremdbestimmen zu lassen. Vor diesem Hintergrund sei bereits Anfang Dezember des vergangenen Jahres von der ABDA-Mitgliederversammlung eine Mustersatzung verabschiedet worden, die von den Kammern übernommen werden könne. Sie konkretisiere das Zertifizierungsverfahren und lege Mindestanforderungen an QMS fest. Zum Sinn von QMS merkte Schmall noch an, es handle sich hier nicht um mehr Bürokratie oder Gängelei. Als moderner Dienstleister müsse sich der Apotheker auf einheitliche Standards verständigen, Leistungen könnten nicht nach "Gefühl und Wellenschlag" erbracht werden. Die Bundesapothekerkammer habe bereits eine Reihe von Qualitätsstandards für die verschiedenen pharmazeutischen Dienstleistungen verabschiedet.
Ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) in der Apotheke kann ein wichtiges Instrument sein, definierte Standards der Qualitätssicherung zu erbringen. Dies stellte Dr. Hartmut Schmall, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), in seiner Eröffnungsrede zum 30. Fortbildungskongress der BAK am 16. Januar in Davos deutlich heraus. Das abgespeckte Gesundheitsreformgesetz war ein weiteres Thema seiner Rede. Zum Fortbildungskongress sind über 1000 Apothekerinnen und Apotheker nach Davos gereist.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.