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Ministerin Stamm: "Pille danach" nur nach Verschreibung
"Bei der 'Pille danach' handelt es sich um ein Arzneimittel, das ernsthafte Nebenwirkungen haben kann. Eine ärztliche Verschreibung nach eingehender Beratung ist schon aus diesem Grund unverzichtbar", stellte die Ministerin fest. Deshalb schreibe das Arzneimittelgesetz für derartige Präparate zwingend die Verschreibungspflicht vor.
Stamm reagierte in der Pressemitteilung aus dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit auf Forderungen der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Gudrun Schaich-Walch. Diese hatte sich in der Bild-Zeitung vom Freitag vergangener Woche für eine kostenlose Abgabe der "Pille danach" an Schülerinnen ausgesprochen. Der Vorschlag sollte für Notfälle gelten. Ähnlich hatte sich Irmingard Schewe-Gerigk von den Grünen geäußert.
Ministerin Stamm: "All diejenigen, die jetzt die Abgabe dieses Arzneimittels in den Schulen nach französischem Vorbild befürworten, verharmlosen die medizinischen und seelischen Auswirkungen. Die bloße Verteilung würde den Bemühungen zuwiderlaufen, junge Menschen zu einem verantwortlichen Umgang mit ihrer Sexualität anzuhalten." Auch sei verwunderlich, dass Vorschläge, die die Verantwortung für die Empfängnisverhütung ausschließlich den Mädchen aufbürden, aus den Reihen der Politikerinnen von SPD und Grünen unterstützt würden. Die Ministerin betonte, dass die "Pille danach" zwar eine ungewollte Schwangerschaft verhindern könnte, nicht aber das Risiko einer Ansteckung mit AIDS. "Dies sollten die Befürworter einer Verteilung des Medikaments an Schulen bedenken, bevor sie derart unüberlegte Pläne unterstützen", sagte Ministerin Stamm.
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