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Einheitliche Qualifikation für Diabetes-Ärzte
Das Fortbildungszertifikat qualifiziert unter anderem zum Führen einer Diabetes-Schwerpunktpraxis. Es wird von der Kammer auf Antrag an Ärztinnen und Ärzte mit entsprechenden Eignungsvoraussetzungen vergeben. Erwerben können das Zertifikat Fachärzte für Innere Medizin, Kinderheilkunde und Allgemeinmedizin (praktische Ärzte unter bestimmten zeitlichen Voraussetzungen), die definierte praktische und theoretische Qualifikationen nachweisen können. Zur theoretischen Qualifikation ist ein 80-stündiger Fortbildungskurs in klinischer Diabetologie und eine 20-stündige Fortbildung in patientenorientierter Gesprächsführung erforderlich. Die Kurse werden von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und bei Bedarf auch von der Akademie für ärztliche Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe angeboten. Diabetologen mit der entsprechenden Qualifikation der DDG, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt diabetologisch tätig sind, erhalten das Fortbildungszertifikat im Rahmen einer Übergangsbestimmung.
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