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Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer: 2005 soll Schluss mit Nachzulassunge
Die Abwicklung der Nachzulassung, die mit der jüngsten Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) beschleunigt werden soll, nannte Fischer einen "schwierigen, kontroversen Prozess". Sie verwies auf die 130 zusätzlichen Stellen, die eigens dafür beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geschaffen wurden. Als eine der organisatorischen Verbesserungen nannte sie die Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums und des BfArM.
Aufgrund der schleppenden Bearbeitung des Nachzulassungsstaus sowie der schwierigen Mitarbeiterlage war das Institut nicht aus den Schlagzeilen gekommen, das seinerseits auf die Belastungen durch den Umzug von Berlin nach Bonn hinwies. Für Oktober kündigte Andrea Fischer Gespräche mit den Verbänden der pharmazeutischen Industrie zur Nachzulassung an.
Positivliste notwendig
Die Arzneimittel bezeichnete die Bundesgesundheitsministerin als Produkte mit besonderem Charakter, weshalb spezielle Regeln zum Verbraucherschutz nötig seien. Zentrale Frage sei, ob Regelungen, die sich wie im AMG nur auf die Verkehrsfähigkeit von Medikamenten bezögen, in der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichten. In diesem Zusammenhang hält sie die Positivliste als Instrument zur Qualitätsverbesserung für notwendig. Nur in zweiter Linie gehe es um Einsparungen. Den Vorwurf der Einengung der Therapiefreiheit wies Fischer zurück. Die Positivliste werde zahlreiche Alternativen zur Verfügung stellen. Wenn Ärzte heute angesichts der bestehenden Präparatevielfalt keinen Überblick mehr hätten, sei das problematisch.
"Keine Staatsmedizin"
Auch die Kritik unter dem Stichwort Staatsmedizin wollte Fischer nicht gelten lassen. Es handele sich mit der Liste vielmehr um einen weiteren Wettbewerbsparameter, Arzneimittel müssten sich dem Wettbewerb stellen. Präparate mit grenzwertigem Nutzen allerdings sollten von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Dass der therapeutische Nutzen von Arzneimitteln auch innerhalb eines Indikationsgebietes variieren könne, sei daran ersichtlich, dass jeder Hersteller den Nutzen seiner Produkte besonders herausstelle. Dann sei es aber auch angebracht, eine Auswahl verordnungsfähiger Arzneimittel zu treffen. In diesem Zusammenhang verwies sie auf die Schweiz mit ihren vielen freiheitlichen Elementen, wo von den lediglich 7500 zugelassenen Medikamenten nur ein Drittel erstattungsfähig sei. Befragt nach der Beteiligung der pharmazeutischen Industrie kündigte Fischer an, wie bei der jetzt vorgelegten Negativliste werde der Entwurf den Verbänden zugeschickt. Die Hersteller möchten möglichst schon im Vorfeld informiert werden, da sie ansonsten durch das Fehlen neuester Unterlagen beim neuen Institut, das die Positivliste erstellt, einen unvollständigen Entwurf befürchten, der gleichwohl das Verordnungsverhalten der Ärzte beeinflusse.
Änderung bei Klinik-Entlassung?
Darüber hinaus kündigte Fischer mögliche Änderungen in der Arzneiversorgung bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus an. Hier gebe es mit der Krankenhausapotheke und der öffentlichen Apotheke zwei abgeschottete Bereiche, was zu Problemen führe. Häufig verordneten die niedergelassenen Ärzte anschließend etwas anderes als die Kliniker. Hier erwähnte Fischer nicht den Druck auf den ambulanten Bereich durch die Arzneibudgets. Über Änderungen der Entlassungsverordnung solle daher nachgedacht werden, sagte die Ministerin, wobei die Krankenhausärzte Preisunterschiede bei ihren Empfehlungen zur Weiterbehandlung berücksichtigen und mehrere Präparate erwähnen sollten.
Klarstellung durch Negativliste
Die neue Negativliste nannte die Ministerin eine Klarstellung. Auf ihr seien Mittel enthalten, die bisher schon nicht zu Lasten der Kassen hätten verschrieben werden dürfen. Sie enthalte unwirtschaftliche Arzneimittel, deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen sei, oder die unzweckmäßig zusammengesetzt seien.
Sparprogramm legitim
Das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung angekündigte neue Sparprogramm bei Arzneimittelverordnungen billigte Fischer als deren Aufgabe, die niedergelassenen Mediziner zu informieren. Sie appellierte an die Industrie, mögliche Klagen zurückzuziehen. Aus Verbrauchersicht sei es bedenklich, wenn jeder Versuch einer Verbraucherberatung über Arzneimittel sofort klagebedroht sei. Die pharmazeutischen Hersteller sollten Vergleiche, die in anderen Bereichen selbstverständlich seien, nicht fürchten, sagte die Volkswirtin.
Budgets bleiben
An den Arzneibudgets will sie als Steuerungsinstrumente festhalten. Allerdings sei der Sachverständigenrat mit einem Gutachten zur Über-, Unter- und Fehlversorgung beauftragt worden, das im Frühjahr 2001 vorliegen soll. Erst dann könne man über andere Steuerungsinstrumente diskutieren. Darüber hinaus hob Fischer das anstehende Transparenzgesetz hervor, das die Verbesserung der Datenlage in der GKV zum Ziel habe.
Das Ende der Nachzulassung von Arzneimitteln bis 2005 sei auch ihr "persönliches Ziel", erklärte Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer auf der Jahresversammlung des Bundesfachverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) am 19. September in Berlin. Dort bezeichnete sie die Arzneimittel immerhin als "Produkte mit besonderem Charakter". Verteidigt wurde in Berlin das Festhalten an der künftigen Liste erstattungsfähiger Medikamente (Positivliste).
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