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Gesundheitsausschuss des Bundesrates: Streit um Negativliste
Mit der neuen Negativliste werden die Wirkstoffe aufgelistet, die die Krankenkassen zum Beispiel wegen vorhandener Negativmonographien nicht erstatten dürfen. Das Einsparpotenzial dadurch wird auf 360 Millionen Mark jährlich geschätzt.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte dem Plenum der Länderkammer empfohlen, vier Wirkstoffe oder Zubereitungen aus der Liste unwirtschaftlicher Arzneimittel zu streichen. Diese seien in Produkten von vier Firmen enthalten, die in denjenigen Bundesländern ihren Sitz hätten, die entsprechende Anträge im Gesundheitsausschuss stellten.
In einem Brief an den Bundesrat kritisierte Andrea Fischer das unverhohlen. Sie halte das Anliegen für "höchst bedenklich". Das Bundesgesundheitsministerium vermutet dahinter standortpolitische Erwägungen der Länder.
In drei Fällen hätten die betroffenen Unternehmen Erkenntnismaterial bei einer Anhörung eingereicht, welches das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als unzureichend bewertet habe. Das vierte Produkt besitze "nicht einmal eine fiktive Zulassung", schreibt die Bundesgesundheitsministerin den Ländern, zu diesem laufe eine Studie. Sie weist zudem darauf hin, dass die Begründung des Bundesrats-Gesundheitsausschusses auf weit mehr Stoffe als die vier genannten zutreffe. Sie dürfe aber nicht sehenden Auges Vergleichbares ungleich behandeln. Daher könne sie die Negativlisten-Verordnung nicht verkünden, wenn der Bundesrat der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses folge, so Fischer.
FDP: Nachzulassung beenden
Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Dr. Dieter Thomae, forderte die Aussetzung der neuen Negativliste. Diese greife der Nachzulassung beim BfArM vor. Dass die Nachzulassung noch nicht abgeschlossen sei, liege an der schleppenden Arbeit des Instituts. Aus Gründen der Fairness sollte allen die gleiche Möglichkeit gegeben werden, wissenschaftliches Erkenntnismaterial vorzulegen.
BPI: Entscheidung intransparent
Nach Ansicht des Bundesverbands der pharmazeutischen Industrie (BPI) müssen die Entscheidungen, bestimmte Medikamente in die Liste aufzunehmen, nachvollziehbar begründet sein. Solange dies nicht der Fall sei, bleibe die Negativliste rechtlich angreifbar. Es gehe dem Bundesrats-Gesundheitsausschuss mit seiner Empfehlung, vier Arzneimittel nicht auf die Liste zu setzen, aus Sicht des BPI darum, ein rechtsstaatliches Verfahren bei der Zuordnung der Arzneimittel sicherzustellen. Bei den vier Präparaten sei den Herstellern bisher nicht dargelegt worden, warum die Kassenerstattung abgelehnt werde. Auf Basis der Nachzulassungsunterlagen, welche in Kürze vorlägen, sei es möglich, die geforderten Wirksamkeitsnachweise transparent darzulegen. Nur so lasse sich vermeiden, dass die Negativliste zu einem anderen Ergebnis als die Nachzulassung führe.
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer hat damit gedroht, die geplante Negativliste nicht umzusetzen, falls der Bundesrat der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses folge, bestimmte Arzneimittel von der neuen Liste auszunehmen. Am 20. Oktober steht die Negativlisten-Verordnung auf der Tagesordnung der Länderkammer.
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