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Berichte
Apotheker-Assistenten: Rückblick der Alt-Vorexaminierten
Nach Vollzug der Regularien und Neuwahl des Vorstandes in alter Besetzung waren die wenigen verbliebenen Anwesenden aus Ursprungszeiten bemüht, noch einmal rückzublenden.
Allen war mehr als deutlich im Gedächtnis, dass vor fast 33 Jahren der Gesetz- und Verordnungsgeber erheblich in ihre berufsmäßigen Rechte eingegriffen hatte, indem die Verabschiedung des PTA-Gesetzes und die Änderung der Apothekenbetriebsordnung 1968 die Alt-Vorexaminierten (Examen vor 1950) in beruflich andere Bahnen lenkte. Man wusste sich sehr wohl zu erinnern, dass eine Tätigkeit in der Apotheke "unter Verantwortung" erheblich mehr war als eine solche "unter Aufsicht" eines Apothekers. Eine derart krasse Änderung der Berufsausübung brachte den seinerzeitigen Vorstand der "Notgemeinschaft der Vorexaminierten" an den runden Tisch, zwecks Ergreifung konkreter Maßnahmen. Als vorgeprüfte Apothekeranwärter (vorexaminierte Apothekerassistenten) war eine fest umrissene Gruppe dieser Berufsangehörigen gemeint.
Allein vom Zeitlichen gesehen, können nur noch wenige dieser Berufsgruppe existent sein. Daher entwickelte sich aus dem Verband der Alt-Vorexaminierten der Bundesverband der Apotheker-Assistenten, zumal die Anzahl der gleich und ähnlich Ausgebildeten durch das PTA-Gesetz 1968 zunahm, was letztlich nach dem Zusammenschluss von Ost- und Westdeutschland zahlenmäßig spürbar wurde.
Im gemeinsamen Tischgespräch der Anwesenden wurde deutlich, wie "wohl" man sich in einer solchen Gemeinschaft fühlt, auch wenn die Gründergeneration arg zusammengeschrumpft ist. Die Frage nach der Aufgabenstellung des Verbandes sowie des Fortbestandes hat sich nicht gestellt, gerade weil sich die Versammlungsteilnehmer durchweg darin einig waren, dass sich dieses Thema irgendwann einmal von selbst erledigen wird.
Nach wie vor sollten sich alle noch im Berufe stehenden Kolleginnen und Kollegen angesprochen fühlen und mitmachen.
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