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- DAZ 49/2000
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Pharmazeutisches Recht
Europäisches Arzneibuch
Die Europäische Arzneibuch-Kommission hat am 22. März 2000 beschlossen, dem Gesundheitsausschuss (Teilabkommen) des Europarates den 1. Januar 2001 als Termin für die Übernahme des Vierten Nachtrags zur 3. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs zu empfehlen.
Der Gesundheitsausschuss (Teilabkommen) hat am 25. April 2000 mit der Resolution AP-CSP (00) 1 den 1. Januar 2001 als Termin für die Übernahme des Vierten Nachtrags zur 3. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs bestimmt. Die Übernahme der in diesem Nachtrag enthaltenen Monographien und anderen Texte erfolgt zu diesem Termin in den Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 22. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs, revidiert durch das Protokoll vom 16. November 1989 (BGBl. 1993 II S. 15), dem die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist (Gesetz vom 4. Juli 1973, BGBl. 1973 II S. 701).
Der Vierte Nachtrag zur 3. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs wird im Rahmen des Europarates in Straßburg in englischer ("Supplement 2001") und französischer Sprache ("Addendum 2001"), den Amtssprachen des Europarates, herausgegeben.
Ab dem 1. Januar 2001 sind die Vorschriften des - kumulativen - Vierten Nachtrags zur 3. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs in der Bundesrepublik Deutschland anwendbar, soweit sie nicht bereits in die deutsche Sprache übersetzt und in geltende Normen überführt worden sind.
Der Vierte Nachtrag zur 3. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs wird unter Beteiligung der zuständigen Behörden Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in die deutsche Sprache übersetzt. Die Übersetzung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2001 vorliegen. Es ist vorgesehen, den Vierten Nachtrag zur 3. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs (Nachtrag 2001) als Amtliche deutsche Ausgabe bekannt zu machen.
Bonn, den 13. November 2000 113-5031-11 Bundesministerium für Gesundheit Im Auftrag Dr. Pabel
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