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Pharmazeutisches Recht
Hessen: Erstattung von Reisespesen
Die Richtlinien werden wie folgt geändert:
II. Tagegelder für die Verpflegung
Der Zusatz "Falls während der Sitzungen Verpflegung gewährt wird, werden die Pauschalbeträge nicht gezahlt" wird gestrichen. Stattdessen wird folgender Zusatz eingefügt: Werden die steuerfreien Beträge überschritten, hat der Bezieher die Zahlungen insoweit als steuerpflichtiges Einkommen zu behandeln.
VI.Sonstige Bestimmungen
3) Diese Richtlinien gelten mit Wirkung vom 1.1.2001. Ausgefertigt: Frankfurt am Main, 30. November 2000 Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R. gez. Dr. Gabriele Heller Präsidentin
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