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Workshop BMG/ABDA: Große Veränderungen durch Internet
Sollte E-Commerce mit Arzneimitteln kommen, sollten die hohen Sicherheitsstandards des bisherigen Vertriebs auch im weltweiten Netz genutzt werden, vertrat dabei die Bundesgesundheitsministerin. Nach Ansicht von Andrea Fischer sollte die Apothekerschaft nicht nur warnend auf den Internethandel in diesem Sektor reagieren.
Schlechte Erfahrungen
Da ihn die Verbraucher nutzten, sei es Aufgabe der Politik, aufgrund der bisherigen schlechten Erfahrungen für notwendige Sicherheitsstandards zu sorgen. Die Pharmazeuten sollten überlegen, ob sie nicht anstelle einer ablehnenden Haltung vielmehr auf die Bedürfnisse des Patienten nach dieser Vertriebsart eingehen sollten.
Bei einer aktiven Beteiligung könnten gerade die Apotheker aufgrund ihrer stärkeren Marktposition unseriösen Anbietern im Netz den Boden entziehen. Fischer hob positiv die Leistungen des Berufsstands heraus, die sich über die reine Abgabe und dem Vorhalten eines breiten Sortiments rund um die Uhr bis hin zur Rezeptur oder Beratung von Ärzten erstreckten. Sie sprach sich zugleich für den Erhalt fairer Wettbewerbsbedingungen aus.
Ja zu Infos via Internet
Das Thema Arzneimittel und Internet ist nicht mit dem Thema Arzneimittel und Versandhandel gleichzusetzen, hob der Präsident der ABDA Hans Günter Friese hervor. Die Apotheker gingen Internet als Informationsmedium offensiv an. Im geplanten Gesundheitsportal werden künftig, so Friese, valide Informationen sowie ein Pick-up-Verfahren enthalten sein, bei dem der Verbraucher ein Arzneimittel online vorbestellen und nach Nutzung eines Apothekenfinders in der Offizin seiner Nähe abholen könne. Die Apotheken seien bereits im so genannten Business-to-Business-Bereich (B2B) des Internets führend (dazu zählt etwa die Kommunikation zum Großhandel oder zur Industrie) und wollten das mit der Herausgabe elektronischer Berufsausweise weiter ausbauen.
Mit Blick auf den Verbraucherschutz müsse Versandhandel via weltweitem Netz jedoch weiter verboten bleiben, sagte der ABDA-Präsident. Auch die vermeintliche Preiswürdigkeit wies er zurück, da nur Rosinenpickerei betrieben werde. Darunter wird die Beschränkung des Angebots fast ausschließlich auf bestimmte hochpreisige Produkte verstanden, während im Gegensatz dazu die Apotheken zu einem vollständigen Sortiment inklusive preiswerter Arzneien für die Versorgung der Bevölkerung verpflichtet sind. Nach Ansicht von Friese soll unter dem Deckmantel Internet in Wirklichkeit der Vertriebsweg Apotheke und deren Margen angegriffen werden.
Drei Kriterien bilden laut Friese die Messlatte für die Debatte: die Arzneiversorgung muss gleichzeitig sicher, schnell und kostengünstig sein. Exakt das erfülle das jetzige System. Zwar könnten einzelne Präparate preiswerter distribuiert werden, Alternativen müssten jedoch ihren Vorteil für das Gesamtsystem gegenüber den günstigen Kosten durch den bisherigen Vertrieb belegen.
Akzeptanz von Portalen
Dr. Reinhard Büscher von der Europäischen Kommission in Brüssel gab zu, dass Internethandel Rosinenpickerei sei. Er stand "e-pharmacies" aufgeschlossen gegenüber, sie müssten allerdings belegen, dass sie Risiken managen könnten. Der Vertreter der Generaldirektion Unternehmen (und somit mit einer breiten Palette von Autos bis Arzneimitteln befasst) verwies auf die rasant steigenden Zahlen der Nutzer des weltweiten Netzes.
Seiner Schätzung nach könnte der Internethandel mit Arzneimitteln bei netzfreundlichen Rahmenbedingungen fünf Prozent, bei restriktiven Vorgaben ein Prozent des europäischen Marktes erreichen. Verglichen mit der schnellen Akzeptanz etwa von Gesundheitsportalen werde die Annahme von Onlineapotheken vermutlich zunächst um wenige Jahre dahinter bleiben, schätzte er. Auch wenn Internetapotheken in anderen EU-Staaten zugelassen seien, müssten nationale Gesetze (wie das deutsche Versandhandelsverbot) beachtet werden.
Kein rechtsfreier Raum
Internet sei kein rechtsfreier Raum. Zwar gebe es die E-Commerce-Richtlinie, nationale Ausnahmen davon seien aber aus Gründen des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes zugelassen. Die nationale Regierung müsste die Ausnahmen allerdings begründen, in diesem Fall den Sinn des deutschen Versandhandelsverbots. In der sich anschließenden Diskussion relativierte Lutz Tisch von der ABDA das mit dem Hinweis, die Bundesregierung habe keine Erklärungspflicht, denn die Lieferung von Waren, zu denen die Arzneimittel gehörten, sei ausdrücklich vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen.
Wie Büscher weiter ausführte, werde die Debatte in den einzelnen Ländern in Europa geführt, die aber den Binnenmarkt im Auge behalten sollten. Hier sei eine bessere Zusammenarbeit der Staaten nötig. Kernproblem seien weniger die unterschiedlichen Auffassungen etwa zwischen Deutschland oder den Niederlanden als vielmehr die unkontrollierbare Einfuhr aus Staaten außerhalb der EU. Hier plane die EU-Kommission zum Beispiel Grenzkontrollen.
Struktur nicht vernichten
Aus Sicht der Ärzteschaft machte Dr. Jürgen Bausch deutlich, dass die Mediziner dem E-Commerce mit Arzneimitteln dann aufgeschlossen gegenüberstünden, wenn sich durch Einsparungen bei den Medikamentenkosten der Druck auf die Arzneibudgets verringere. Dabei müssten die Sicherheit und das Niveau des Vertriebs erhalten bleiben, sagte der Arzneiexperte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Bausch plädierte dafür, mögliche negative Folgen für die jetzige Apothekenstruktur zu bedenken. Keinesfalls dürften durch die einseitige Herausnahme sämtlicher lukrativer Präparate die Apotheken wirtschaftlich gefährdet werden, auch außerhalb der Städte müsse es in Zukunft Landapotheken zur Versorgung geben.
"Apotheker lehnen nur ab"
Die Betriebskrankenkassen verknüpfen das Thema Internet mit ihrer bekannten Forderung nach Aufhebung des Versandhandelsverbots. Wolfgang Kaesbach, der im BKK-Bundesverband die Abteilung Arzneimittel, Medizinprodukte und Heilmittel leitet, forderte die Politik zur Gestaltung entsprechender Rahmenbedingungen auf. Es müssten verbraucherfreundliche und -schützende Regelungen geschaffen werden. Den Apothekern warf Kaesbach eine reine Abwehrhaltung zur Sicherung eigener Interessen vor. Nur einige der geäußerten Bedenken gegen den Versandhandel seien sachlich berechtigt, andere dagegen emotional geprägt.
Auch Kassen warnen
Die Krankenkassen selbst warnten ihre Versicherten vor dem Bestellen besonders von verschreibungspflichtigen Medikamenten bei unkontrollierten und unkontrollierbaren Anbietern im Netz, so Kaesbach. Für Versandapotheken in Deutschland gelte dies jedoch nicht, da der Grundsatz laute "was offline illegal ist, ist auch online illegal". Wenn die Belieferung von Rezepten durch eine zugelassene und unter der Aufsicht einer Behörde stehende Offizin geschehe, mache es für die Krankenkassen keinen Unterschied, ob es sich um die Apotheke nebenan, um eine weiter entfernte Versandapotheke innerhalb Deutschlands oder um eine im europäischen Ausland handele. Für die Kassen ist es demnach keine Frage mehr, "ob" Internethandel mit Arzneimitteln kommen soll, sondern nur noch unklar "wie" es geschieht. Es müssten einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards kommen, forderte Kaesbach.
Die Ankündigung der ABDA des künftigen Gesundheitsportals nannte der Repräsentant des BKK-Bundesverbands "doppelzüngig". Auf diese Weise solle nur das bestehende Monopol der Apotheken geschützt werden, wobei alle 21 600 Apotheken zu potenziellen Versandapotheken würden. Dabei fielen mögliche Einsparungen durch Versandhandel für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) weg. Die GKV könne bis zu 15 Prozent dadurch sparen, schätzte er. Diese Zahl wurde in der Diskussion von verschiedenen Teilnehmern als unhaltbar zurückgewiesen.
Schweiz ungleich Deutschland
In der Diskussion nannte Professor Rainer Braun von der ABDA als einen Grund für Versandhandel in der Schweiz die dort deutlich höheren Margen verglichen mit denen in Deutschland. Die Einführung des Versandhandels sei nur durch die ökonomische Situation in der Schweiz zu verstehen, die diesen Vertrieb zur Preisregulierung einführte. Angesichts der viel niedrigeren Distributionskosten in Deutschland käme kein Schweizer auf die Idee, Ähnliches in unserem Land einzuführen. Die dortige Versandapotheke MediService wird wie die kürzlich gestoppte niederländische (0800DocMorris) häufig als Beispiel auch für die hiesige Debatte angeführt. Unklar blieb, ob die schweizerische Versandapotheke nach mehrjähriger Tätigkeit schon schwarze Zahlen schrieb. Während sie laut Braun noch über eine Krankenkasse subventioniert wird, verwies ein anwesender Vertreter auf den bereits erreichten break-even-Punkt.
Wie Standards regeln?
Nach Worten von Dr. Mark Seidscheck vom Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) steht sein Verband zur Zeit dem Thema Internethandel eher skeptisch gegenüber. Er riet daher wie Cornelia Yzer, Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller (VFA), dazu, zunächst das "ob" zu diskutieren. Da es sich um ein weltweites Netz handele, seien beispielsweise Sicherheitsstandards nicht europaweit zu regeln. So sei ein Internethandel mit den Niederlanden womöglich noch zu handhaben, das sähe aber zum Beispiel bei Indien oder Bangladesh ganz anders aus, brachte es der BAH-Hauptgeschäftsführer auf den Punkt.
Auf einen ähnlichen Aspekt verwies Magda Reiblich vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Das rote "Apotheken-A" sei ein Qualitätsmerkmal für die Bevölkerung und Garant für gute Informationen sowie sichere Arzneimittel. Die Seriosität sei bereits bei Websites nicht zu klären. Dr. Gottfried Dietzel vom Bundesgesundheitsministerium nannte die enormen potenziellen Möglichkeiten der Telematik, die die Debatte beeinflussten. Bei Einführung beispielsweise der elektronischen Patientenakte sei eine ganz andere Beratung möglich. Regulierungen seien im weltweiten Netz nicht möglich, das schließe aber die Verknüpfung der Bereiche Informationsmedium/Logistik/E-Commerce nicht aus, meinte Dietzel. Wie kompliziert die gesamte Materie allerdings sei, habe das Verfahren um die Etablierung der elektronischen Signatur bereits gezeigt.
Kastentext: Kriterien für Internetapotheken
Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in Bonn legte umfangreiche Qualitätskriterien für Online-Geschäfte sowie für den Internethandel mit Medikamenten vor. Daran sollten sich seriöse Versandapotheken orientieren. Qualitätsstandards seien wegen der gesundheitlichen und finanziellen Risiken bei online bestellten Arzneimitteln notwendig, der Gesetzgeber müsse zudem durch geeignete Regelungen die Überwachung der Internetapotheken sicherstellen.
Einige Kriterien laut AgV sind (Auswahl):
- Produktsicherheit vertrauenswürdiger Versandapotheken; unter anderem: Sitz im EU-Mitgliedstaat, Überwachung durch Behörden, dieselben Standards bei Räumen, Mitarbeitern und deren fachlicher Qualifikation wie bei "normaler" Offizin, Originalbeipackzettel auch in der Sprache des Zielmarkts, Nachweis eingehaltener Lagerungsbedingungen
- Vertriebsaspekte: kein Versand nichtzugelassener Präparate, Rezeptpflichtiges nur bei Vorlage des Originalrezepts, bei apothekenpflichtigen Mitteln Ausfüllen eines Fragebogens durch den Verbraucher, kurze Lieferfrist auch nicht selbst bevorrateter Arzneimittel, auch Zustellung von Einzelrezepturen, Lieferung nur an den Besteller oder Beauftragten persönlich und gegen Unterschrift, Beilegen eines Erfassungsbogens, in dem nach vermuteten Nebenwirkungen gefragt wird
- Werbung: Verzicht auf Endverbraucherwerbung, möglichst auch bei OTC-Präparaten, vergleichende Preisübersichten nicht als routinemäßige E-Mail-Rundbriefe, sondern nur bei ausdrücklichem Verbraucherwunsch, hohe Fachstandards auf der Homepage, Nennung eines Arztes oder Apothekers mit fachlicher Verantwortung für die Ratschläge, verständliche Informationen und Links
- Beratung: bei rezeptpflichtigen Präparaten Sichtung des Rezepts durch eine PTA und einen Apotheker (Vieraugenprinzip), bei Unklarheiten und Interaktionen Kontaktierung des Arztes oder des Patienten, Erreichbarkeit eines Apothekers per Telefon oder über das Internet 24 Stunden täglich, an sieben Tagen in der Woche, in der Sprache des Ziellandes
- Dokumentationspflichten: fälschungssichere und anonymisierte Dokumentation der Beratungstelefonate oder E-Mails, personenbezogene Speicherung nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Bestellers, Beachtung von Datenschutzstandards
- Speicherung sämtlicher Aufzeichnungen der Medikamentenkäufe und der gelieferten Präparate
- Verbraucherrechtliche Aspekte: Gütesiegel oder Fortentwicklung eines für Versandapotheken bereits bestehenden hochwertigen Siegels
Beachtung der allgemeinen AgV-Qualitätskriterien für Online-Geschäfte, die mit Teilen der Wirtschaft erarbeitet wurden, nachzulesen unter www.agv.de/politik/multi_media/polkonvent.htm
Kastentext: Stimme aus der Politik
"Ich stehe dem Versandhandel von Medikamenten grundsätzlich positiv gegenüber. Wir prüfen derzeit, welche Möglichkeiten es hier gibt. Allerdings darf die Arzneimittelsicherheit nicht durch das Internet oder ähnliche Vertriebsformen gefährdet werden. Das wäre kontraproduktiv." Gudrun Schaich-Walch, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, im Interview mit der Zeitschrift G + G, Gesundheit und Gesellschaft, die der AOK-Bundesverband herausgibt, Heft 12/2000
Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums soll es bei der Frage zum Arzneimittelhandel via Internet nicht mehr um das "Ob" gehen, sondern nur noch um das "Wie". Vor diesem Hintergrund veranstaltete das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit der Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände – ABDA einen Workshop zur Bestandsaufnahme. Am 13. Dezember wurde in Bonn auf der Veranstaltung, an der Spitzenleute fast der gesamten Branche auf dem Podium oder im Plenum teilnahmen, das Für und Wider des Internethandels mit Medikamenten diskutiert. Unterschiedliche Meinungen prallten aufeinander. Vereinbart wurde eine Folgeveranstaltung mit ausländischen Experten über deren praktische Erfahrungen mit Arzneiversand.
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