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LAK Berlin: Delegierte beschließen Haushalt 2001

Während der vorletzten Sitzung der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin am 20. November 2000 konnte der vom Vorstand vorgelegte Haushaltsplan nicht verabschiedet werden. Zahlreiche Delegierte hatten aus Protest gegen ein Votum auf Schluss der Rednerliste die Versammlung verlassen und damit die Beschlussunfähigkeit herbeigeführt (siehe DAZ 47, S. 78). Mit der Einladung zur 9. Sitzung der Delegiertenversammlung am 11.Dezember 2000 hatte Kammerpräsident Nobert Bartetzko gleichzeitig zur 10. Sitzung am selben Tage eingeladen, damit auf jeden Fall ein beschlussfähiges Gremium anwesend sein würde. Zu dieser Notlösung musste dann doch nicht gegriffen werden, da nur wenige Delegierte fehlten und die Beschlussfähigkeit gesichert war.

Zu Beginn der Sitzung erklärte Bartetzko, dass er die nicht erfolgte Verabschiedung des Haushaltsplans während der vorherigen Sitzung als persönliche Niederlage empfunden habe. Er sehe die Notwendigkeit, dass in Haushaltsfragen Einigkeit bestehen müsse. Die Haushaltsdebatte beinhalte für ihn drei wesentliche Fragen:

  • die Einstellung eines weiteren Mitarbeiters in der Apothekerkammer für QMS,
  • die Lösung der Frage, ob die Haushaltsdeckung durch Auflösung von Rücklagen oder Beitragserhöhung für Mitarbeiter erreicht werden soll, und
  • die Änderung der Vorschrift, dass 85% des Haushalts von den selbstständigen Kammerangehörigen und 15% von den Angestellten finanziert werden müssen.

Zum letzten Punkt sagte Bartetzko die Vorlage eines Änderungsvorschlages zu, der jedoch erst im kommenden Jahr realisiert werden könne. Der Delegierte Jürgen Achterberg hatte den Kammerpräsidenten vor der Sitzung schriftlich aufgefordert, den Haushalt 2001 nicht durch die Auflösung von Rücklagen zu finanzieren, sondern einen neuen Haushaltsplan vorzulegen. Diesem Wunsch entsprach Bartetzko insoweit, als er am Haushaltsplan erläuterte, wie durch eine Erhöhung der Beitragszahlung von DM 198,- auf DM 240,- für Kammerangehörige, die sich im Angestelltenverhältnis befinden, und von DM 61,56 auf DM 66,96 pro Umsatzgruppe für Inhaber und Verwalter von Apotheken ein völliger Ausgleich des Haushalts ohne Auflösung von Rücklagen erfolgen könnte.

Beitragserhöhungen pro und kontra

Diesen Vorstellungen widersprachen zahlreiche Delegierte mit dem Hinweis, dass eine derartige Erhöhung den nichtselbstständigen Kammerangehörigen nicht vermittelt werden könne. In diesem Zusammenhang erläuterte der Delegierte Bernd Godglück, dass aus seiner Sicht DM 60000 aus dem Haushaltsansatz ohne Qualitätseinschränkungen herausgenommen werden können. Ein anderer Delegierter verwies darauf, dass auf Grund der 85:15-Regelung in der Beitragsordnung diese DM 60000 nur eine geringe Beitragsreduzierung für die Angestellten erbringen würde. Darauf schlugen andere Delegierte vor, die Telefonanlage (DM 40000) sowie einen Beamer (DM 17000) nicht zu beschaffen und weitere DM 25000 durch die Streichung von AMID, dem Arzneimittelinformationsdienst der Apothekerkammer Berlin, einzusparen. Diesen Vorschlägen wurde nicht gefolgt. Ehrenpräsident Klaus Stürzbecher stellte schließlich den Antrag, im Grundsatz alle Ausgaben - mit Ausnahme der Investitionen - über Beiträge zu finanzieren. Dem Antrag stimmten die Delegierten mit überwiegender Mehrheit (23 ja, 10 nein) zu.

85:15-Regelung auf der Kippe

In diesem Zusammenhang wurde ein weiterer Antrag verabschiedet. Darin wird der Vorstand der Apothekerkammer Berlin aufgefordert, bis zur letzten Sitzung vor der Sommerpause 2001 einen Vorschlag für eine neue Beitragsordnung vorzulegen. Berlin ist die einzige Apothekerkammer in Deutschland, in der Beiträge nach der 85:15-Regelung bezahlt werden müssen. Diese Regelung führt immer wieder bei Haushaltsdebatten zu Schwierigkeiten.

Schließlich wurden der für eine ordnungsgemäße Haushaltsführung erforderliche Personalplan, Stellenplan und Haushaltsplan mit eindeutigen Mehrheiten verabschiedet. Der durch Auflösung von Rücklagen zu finanzierende Haushaltsplan wurde mit 20 zu 7 Stimmen bei 4 Enthalten angenommen.

Bemerkenswert am Rande, dass von den vier anwesenden Vorstandsmitgliedern bei allen Abstimmungen drei gegen die während der Delegiertenversammlung erarbeiteten Kompromisse stimmten.

Neue Beitragssätze

Aus den Beschlüssen zum Haushalt 2001 ergeben sich Erhöhungen bei den Kammerbeiträgen der nichtselbstständigen Kammerangehörigen von DM 198,- auf 228,- und bei den Apothekenbesitzern von DM 61,65 auf DM 66,96 pro Beitragsstaffel. Insbesondere bei der letzten Gruppe wurde in der Diskussion darauf verwiesen, dass im letzten Haushaltsjahr eine erhebliche Beitragssenkung stattgefunden hat.

Die nächste Delegiertenversammlung wird am 23. Januar 2001 stattfinden. Als Gast wird Dr. jur. Johannes Pieck, Sprecher der ABDA-Geschäftsführung, erwartet.

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