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DAZ aktuell
H. G. Creutzfeldt-Arzneimittel-Preis 2000 (Ausschreibung)
Dabei gelten folgende Kriterien: die Wirksamkeit ist "evidence based" und durch den Praktiker langfristig erprobt, ist unverzichtbarer Bestandteil einer bewährten Arzneimitteltherapie, die Substanz ist hochwirksam, gut kombinierbar und wirtschaftlich, Einsatzmöglichkeit in Akut- und Langzeittherapie bei chronischen Erkrankungen, Verringerung der Hospitalisierungsrate, breite Anwendbarkeit über verschiedene Altersklassen, sichere hohe Verfügbarkeit ohne systemische Nebenwirkungen, das Arzneimittel sollte ein hohes Zukunftspotenzial besitzen. Prinzipiell kann jede im Gesundheitswesen tätige Person ein Arzneimittel für diese Auszeichnung vorschlagen.
Die Vorschläge sollten in kurzer, formloser Begründung jeweils bis zum 16. März 2000 eingereicht werden. In begründeten Fällen kann das Expertengremium auch später eingereichte Unterlagen zulassen. Eine unabhängige Jury aus niedergelassenen Ärzten, Klinikern, Pharmazeuten und Pharmakologen wird die Auszeichnung "H.G. Creutzfeldt-Armeimittelpreis" verleihen. Die Vorschlagsunterlagen sollten – das Produktprofil – den Tag der nationalen Erstzulassung – ein Expertenvotum enthalten. Die eingereichten Unterlagen verbleiben beim H. G. Creutzfeldt-Institut.
Eine unabhängige Jury aus Praxis, Klinik und Forschung wird den H. G. Creutzfeldt-Arzneimittel-Preis zuerkennen. Mitglieder des Expertengremiums H. G. Creutzfeldt-Arzneimittel-Preis sind:
Im Rahmen einer Festveranstaltung wird die Urkunde den Preisträgern feierlich überreicht. Preisvorschläge können eingereicht werden bei: H. G. Creutzfeldt-Institut Kiel, z. Hd. Prof. W.- D. Möller, Waitzstr. 6, 24105 Kiel.
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