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- AZ 23/2001
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Kommentar
Phantasierende Ärzte
Eine wirre Idee setzt sich in den Köpfen von Ärzten fest. Arzneimittelpackungen, die Patient A nicht aufbraucht, könnten noch prima Patient B Gutes tun. Öffentlichkeitsheischend hatte zunächst Dr. Bertel Berendes aus Westfalen Präparate, die ihm Patienten zurückbrachten, weitergegeben, trotz Geldbußen und richterlichen Schritten. Das war bemerkenswert vor dem Hintergrund, dass er gegen Arzneimittelrecht verstieß und weiter verstoßen wollte. Was als Posse eines Arztes publik wurde, ist auf dem Deutschen Ärztetag leider eine Stufe höher gehoben worden. Der jüngste Beschluss schlägt in diese Kerbe. Dass nicht benötigte, aber einwandfreie Medikamente vernichtet würden, sei nicht hinnehmbar, befanden die Delegierten vor wenigen Tagen. Es ist kaum zu glauben. Da es den Kundigen im Arzneirecht unter den Medizinern dämmerte, dass es wie bei Berendes wohl nicht geht, wurde der Gesetzgeber zu Änderungen aufgerufen. Zwar wurde auch die Arzneimittelsicherheit als oberstes Gebot erwähnt. Hier darf man sich aber keinen Sand in die Augen streuen lassen, das Ganze ist aus Gründen des Patientenschutzes abzulehnen! Daher ist die akribische Unterteilung, wann sich Ärzte vorstellen, wo die Weitergabe klappen könnte, ohne großen Schaden beim Patienten anzurichten und wo man besser doch die Finger davon lässt, indiskutabel. Eine solche haben die Mediziner nämlich mitgeliefert, der zufolge Blisterverpackungen durchgereicht werden könnten, Tropfen, Zäpfchen, Salben und Säfte aber nicht. Aus Apothekersicht kann dem grundsätzlich nicht zugestimmt werden. Es ist Aufgabe der Ärzte, sinnvoll zu verordnen, in nach den medizinischen Erfordernissen adäquaten Mengen. Ihre Forderung war, diese "an den Patientenbedürfnissen orientierte" Arzneiverabreichung zu ermöglichen. Warum? Es gibt unterschiedliche Packungsgrößen, auf die Ärzte zurückgreifen können, um ihren Patienten eine individuelle Therapie maßzuschneidern. So relativiert sich das Thema überzähliger, nicht benötigter Packungen von selbst . Die Distribution, die mit den Verschreibungen einhergeht, ist in Deutschland sicher. Sie geschieht in der Verantwortung von Fachleuten, den Pharmazeuten. Dabei sollten wir es belassen. Susanne Imhoff-Hasse
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